Bildungsprämie - Ihr Prämiengutschein
Fortbildungszuschuss des Bundes in Höhe von 50 % der Seminargebühr (begrenzt auf 154 Euro) bei Vorlage eines Prämiengutscheins!
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen derzeit 20.000 EURO (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.* Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 154 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend senden Sie ihn mit Ihrer Anmeldung im Original an uns und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Detailinformationen: Bildungsministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de
* Die Einkommengrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.








