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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Überbrückungshilfe | Wechsel des prüfenden Dritten

🔺 Aktuell versendet das Bundeswirtschaftsministeriums Emails an einzelne Überbrückungshilfeempfänger zum Wechsel des prüfenden Dritten.

Die oben genannte E-Mail im Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden angeschrieben, da Sie unterschiedliche Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe) über mehr als einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) in Anspruch genommen haben.

Für die Schlussabrechnung besteht für Sie daher ggf. Handlungsbedarf, der im Folgenden erläutert wird. Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe erfolgt gebündelt in Paket 1 und Paket 2.

Die Bündelung erleichtert u.a. die ggf. notwendige Anrechnung von Förderungen zwischen den jeweiligen Programmen wie auch eine effiziente Überprüfung der Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen.

Das Paket 1 enthält: Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe 1, Überbrückungshilfe 2, Überbrückungshilfe 3 Das Paket 2 enthält: Überbrückungshilfe 3 Plus, Überbrückungshilfe 4 Aufgrund des Paket-Ansatzes sind die in einem Paket gebündelten Schlussabrechnungen notwendigerweise über einen prüfenden Dritten einzureichen (vgl. Ziffer 5.4 der FAQ zur Schlussabrechnung).

Wenn in Ihrem Fall unterschiedliche prüfende Dritte, auch wenn sie zu einer Kanzlei gehören, mit der Beantragung der Hilfen eines Pakets beauftragt wurden, gehen Sie bitte wie folgt vor, um die Anträge für die Schlussabrechnung paketweise zusammenzuführen:

1. Sie wählen und beauftragen einen prüfenden Dritten für jedes Paket oder für all Ihre Überbrückungshilfe-Anträge 2. Der für das jeweilige Schlussabrechnungs-Paket beauftragte prüfende Dritte beantragt die Übernahme im Überbrückungshilfe-Portal

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Wechsel des prüfenden Dritten finden Sie auf der Website der Überbrückungshilfen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unte...

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unte... Die Bundesregierung möchte Ihnen den Zugang zu Ihren Überbrückungshilfen erleichtern.

Im neu eingerichteten Portal https://meine.ueberbrueckungshilfe-un... können Sie im Detail erkennen, welche Anträge für Ihr Unternehmen gestellt wurden und welcher prüfende Dritte jeweils zuständig war.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Desk der Überbrückungshilfen Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Steuerberaterverzeichnis: https://steuerberaterverzeichnis.beru..."

Was es damit auf sich hat und wie man den prüfenden Dritten wechselt, erklärt Überbrückungshilfeexperte Lukas Hendricks.

 
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