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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zur Nutzung der IFU-Plattform. Falls Sie weitere offene Fragen haben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden.
Finden Präsenz-Seminare und -Lehrgänge während der Covid-19-Pandemie statt?
Auch während der aktuellen Covid-19-Pandemie finden einzelne Präsenz-Seminare sowie Präsenz-Lehrgänge statt. Den aktuellen Stand finden Sie immer auf unserer Webseite!
Sollte eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, wird sie umgehend von der Webseite genommen und die bereits angemeldeten Teilnehmer werden darüber schnellstmöglich per E-Mail informiert.
Wie kann ich mich anmelden?
Bitte melden Sie sich schriftlich über unsere Homepage, per E-Mail oder Fax an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Anmeldung nicht ausreicht.

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Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Kann ich mich dennoch anmelden?
Ja, Sie können sich gerne anmelden, da offene Plätze auch nach Anmeldefrist weiter vergeben werden. Sollten keine Plätze mehr verfügbar sein, werden wir Sie kurzfristig informieren und - soweit möglich - Alternativen anbieten. 
Wie kann ich mich einloggen?
Falls Ihre E-Mail-Adresse bereits bekannt ist, können Sie sich unmittelbar einloggen (jede E-Mail-Adresse wird von unserem System lediglich einmalig akzeptiert).

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Wann erfahre ich den Veranstaltungsort?
Bei Tages- und auch Halbtagesveranstaltungen erhalten Sie circa zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Kursbestätigung nebst Rechnung mit Angabe des Tagungshotels.

Bei Lehrgängen, Kongressen, Tagungen und Refresher werden Sie über die Tagungsstätte informiert, sobald die Mindestteilnehmerzahl dieser Veranstaltung erreicht ist. Auf unserer Homepage wird dann zu Ihrer mehrtägigen Veranstaltung ein Formular für Ihre Zimmer-reservierung zum Download hinterlegt sein.
Gibt es ein Zimmerkontingent?
Nein, bei Tages- und Halbtagesveranstaltungen gibt es kein Zimmerkontingent.

Für Mehrtagesveranstaltungen (Lehrgänge, Kongresse, Tagungen und Refresher) ist ein Zimmerkontingent vorgesehen. Auf unserer Homepage werden Sie unter der entsprechenden Veranstaltung ein Formular für Ihre Zimmerreservierung vorfinden. Bitte beachten Sie die Laufzeiten der Zimmerkontingente.
Kann ich eine Ersatzperson benennen, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Ja. Bitte teilen Sie uns kurz schriftlich den Namen der Ersatzperson mit.
Wann ist eine kostenfreie Stornierung möglich?
Über diesen Link können Sie direkt unsere AGB einsehen.
Wie kann ich mein Zertifikat abrufen?
Auf unserer Homepage finden Sie unter Angabe der Login-Daten Ihr Zertifikat in Ihrem persönlichen Bereich. Sofern Sie keine Login-Daten erhalten haben, informieren Sie uns bitte kurz über das Kontaktformular.

Jede E-Mail-Adresse wird von unserem System lediglich einmalig akzeptiert. Falls Ihre E-Mail-Adresse bereits bekannt ist, können Sie sich unmittelbar einloggen. Ihr Zertifikat steht dann nach ca. 2 Wochen online zur Verfügung. Eine Postübersendung erfolgt nur bei der Absolvierung von Lehrgängen mit Prüfung.

Sofern Sie uns keine E-Mail-Adresse mitteilen, findet keine Zuordnung zu Ihrer Person und einer Veranstaltung statt und Sie haben keinen Zugang zu unserem Online-Service!
Wann kann ich das Zertifikat abrufen?
Ihr Zertifikat steht Ihnen circa 10 Tage nach Veranstaltungsende über Ihren persönlichen Account zur Verfügung.
Wie kann ich alle Daten eines Unternehmens verwalten oder abrufen?
Ihr Unternehmen hat die Möglichkeit, eine*n Administrator*in zu benennen (das heißt einer Sammel-E-Mail-Adresse wie z.B. eine info@... die Rechte zuzuordnen), der die Daten der Mitarbeiter*innen einsehen und verwalten kann. Sie benötigen Adminreche? Teilen Sie uns dies doch kurz über das Kontaktformular mit!
 
Wie kann ich das seminarbegleitende Skript als pdf-Datei abrufen?
Auf unserer Homepage finden Sie unter Angabe der Login-Daten das Skript zum Veranstaltungsbeginn in Ihrem persönlichen Bereich. Sofern Sie keine Login-Daten erhalten haben, informieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Wann kann ich mit dem Prüfungsergebnis bei Zertifizierten Lehrgängen rechnen?
Circa drei bis vier Wochen nach Prüfungsende ist mit dem Ergebnis zu rechnen.
Wann gilt eine schriftliche Prüfungsklausur als bestanden?
Die schriftliche Prüfungsklausur gilt als bestanden, wenn die Absolventin / der Absolvent mindestens 50 % der erzielbaren Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Was passiert, wenn ich den regulären Prüfungstermin verpasse?
Wenn Sie an Ihrem regulären Prüfungstermin verhindert sind (z.B. aufgrund einer Terminkollision oder Krankheit), können Sie die Prüfungsklausur an einem von uns festgelegten Termin nachschreiben. Dafür fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.
Was passiert, wenn ich die Prüfungsklausur nicht bestanden habe?
Wenn die Prüfungsklausur als nicht bestanden bewertet wurde, können Sie die Prüfung zu einem von uns festgelegten Termin wiederholen. Für die Wahrnehmung des Wiederholungstermins fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.
Wie kann ich mich für den Newsletter anmelden?
Über diesen Link können Sie sich direkt für unseren Newsletter anmelden.
Was beinhaltet die Hoteltagungspauschale?
In der Hoteltagungspauschale ist die anteilige Raummiete, die Verpflegung sowie die Tagungstechnik enthalten.
Wo finde ich mein erworbenes Video?
Die Videos werden jeweils im Account des Abonnenten/Bestellers hinterlegt – die Gesamtnutzungsdauer eines Videos beträgt drei Stunden. Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Passwort und Ihrer E-Mail-Adresse auf unserer Homepage ein und navigieren Sie in Ihrem Kundenaccount über "E-Learning" zu "Zum E-Learning". Hier gehts direkt zum Login!

Bitte beachten Sie: Das Viedo ist personenbezogen, d.h. nur die Person die den Bestellvorgang mit der persönlichen E-Mail-Adresse vornimmt, kann das Video nach dem Login im Kundenaccount einsehen.

Häufig gestellte Fragen zu Fachberaterlehrgängen (IFU / ISM gGmbH)

Was ist, wenn ich einmal ein Modul des Fachberater-Lehrgangs aufgrund von Krankheit oder einem wichtigen Termin verpasse?
Sie haben die Gelegenheit, das verpasste Modul dann im Rahmen des nächsten Fachberater-Lehrgangs zu besuchen (soweit dieser durchgeführt wird), können sich aber vorab den Lehrgangsstoff im Selbststudium aneignen, um wie vorgesehen die schriftliche Fachberaterprüfung Ihres Lehrgangs termingerecht zu absolvieren.
Muss ich eigentlich beide Prüfungsklausuren bestehen?
Ja, beide Prüfungsklausuren müssen als „bestanden“ gewertet worden sein, um die schriftliche Prüfung insgesamt bestanden zu haben. Um eine schriftliche Prüfungsklausur zu bestehen, muss mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Sofern eine oder beide schriftlichen Klausurarbeiten nicht bestanden sind, kann die entsprechende Klausurarbeit wiederholt werden.
Was passiert, wenn ich die Prüfungsklausur nicht bestanden habe?
Wenn eine Prüfungsklausur als nicht bestanden bewertet wurde, können Sie die Prüfung zu einem von uns festgelegten Termin wiederholen. Für die Wahrnehmung des Wiederholungstermins fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.
Was passiert, wenn ich den regulären Prüfungstermin verpasse?
Wenn Sie an Ihrem regulären Prüfungstermin verhindert sind (z.B. aufgrund einer Terminkollision oder Krankheit), können Sie die Prüfungsklausur an einem von uns festgelegten Termin nachschreiben. Dafür fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.
Was benötige ich – neben den zwei bestandenen Prüfungsklausuren – sonst noch, um die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachberatertitels zu erfüllen?
Neben dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, den Sie durch die beiden bestandenen Prüfungsklausuren erbringen, sind zusätzlich auch praktische Erfahrungen in Form von bearbeiteten Fällen auf dem Fachgebiet nachzuweisen.
Wie viele Fälle muss ich einreichen, um den Nachweis der praktischen Erfahrung zu erbringen?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre als Steuerberater*in tätig sind, müssen Sie zwei Fälle nachweisen, die Sie persönlich auf dem entsprechenden Fachgebiet bearbeitet haben. Sind Sie weniger als 3 Jahre als Steuerberater*in tätig, sind fünf Fälle nachzuweisen.
Wie erfolgt der konkrete Nachweis der praktischen Fälle?
Kurz vor der zweiten Prüfungsklausur erhalten Sie den Vordruck „Fallliste zum Nachweis praktischer Erfahrungen“, in den Sie die von Ihnen bearbeiteten Fälle mit Aktenzeichen, Beratungsthema, Zeitraum der Bearbeitung und Verfahrensstand eintragen können. Auf Nachfrage unsererseits sind zusätzlich anonymisierte Arbeitsproben einzureichen.
Welche Voraussetzungen müssen die praktischen Fälle erfüllen?
Es darf sich bei den Fällen nicht lediglich um geringfügige Tätigkeiten handeln (nicht ausreichend wäre also z.B. ein einmaliges Informationsgespräch mit einem Mandanten), sondern um eine fachkompetente Mandantenberatung, die besondere Spezialkenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet erfordert.
Was muss ich neben den praktischen Fällen noch einreichen?
Zusammen mit dem Vordruck zu den praktischen Fällen ist das ausgefüllte Formular „Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung“ (das Sie ebenfalls kurz vor der zweiten Prüfungsklausur erhalten) sowie Ihre Steuerberater*innenurkunde in Kopie einzureichen.
Wie lange Zeit bleibt mir nach Abschluss des Lehrgangs praktische Fälle zu bearbeiten, um dann den Antrag auf Verleihung des Fachberatertitels zu stellen?
Es gib keine zeitliche Begrenzug, bis zu der Sie nach der Absolvierung des Lehrgangs den Antrag auf Anerkennung als Fachberater*in gestellt haben müssen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass bereits ab dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr die erforderliche Pflichtfortbildung im Umfang von 10 Stunden pro Jahr absolviert wird.
Wie lange muss ich nach der Absolvierung der zweiten Prüfungsklausur und Einreichung sämtlicher Unterlagen auf die Verleihung des Fachberatertitels warten?
Nach Einreichung sämtlicher Unterlagen entscheidet ein vom IFU-Institut und der Hochschulleitung der ISM Dortmund berufener Fachausschuss über die Anerkennung der Absolventen als Fachberater*in. Regelmäßig sollten Sie ca. 6 - 8 Wochen nach Einreichung Ihrer Unterlagen das Prüfungszeugnis und die Urkunde über die Verleihung des Fachberatertitels erhalten.
Muss ich nach Verleihung des Fachberatertitels diesen noch bei der Bundessteuerberaterkammer gesondert anerkennen lassen?
Nein, einer weiteren Anerkennung bedarf es nicht, d.h. Sie können den Fachberatertitel sofort für sich nutzen und mit ihm auf Geschäftspapieren, im Internet, auf Visitenkarten etc. werben.
Was hat es mit der Vorschrift auf sich, dass der Fachberatertitel von der Berufsbezeichnung des Steuerberaters räumlich deutlich getrennt geführt werden muss?
In seinem Urteil vom 23.2.2010 (VII R 24/09) zum „Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung ‚Steuerberater*in“ hat der BFH die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, wonach Zusatzbezeichnungen – wie beispielsweise ein Fachberatertitel – nur in einer von der Berufsbezeichnung „Steuerberater*in“ räumlich abgetrennten Weise in Geschäftspapieren, Praxisbroschüren, Internetauftritten, Visitenkarten etc. geführt werden dürfen – bei Geschäftspapieren z.B. in der Seitenleiste bzw. Fußleiste. Eine rechtsverbindliche Entscheidung im Einzelfall bleibt der zuständigen Steuerberaterkammer vorbehalten. Des Weiteren ist unbedingt zu beachten, dass die Fachberaterbezeichnung mit dem Klammerzusatz „IFU / ISM gGmbH“ versehen werden muss, um zu verdeutlichen, dass es sich um einen privatrechtlich verliehenen Titel handelt.
Ab wann muss ich wie viele Stunden Pflichtfortbildung absolvieren?
Pflichtfortbildung ist ab dem Jahr nach Beendigung des Fachberaterlehrgangs zu absolvieren. Die Fachberaterordnung sieht vor, dass Sie jedes Jahr 10 Pflichtfortbildungsstunden auf dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Fortbildung als Pflichtfortbildung anerkannt wird, können Sie uns für eine verbindliche Auskunft gerne das Veranstaltungskonzept des Seminars oder Tagung, die Sie besuchen möchten, zusenden. Die Nachweise über die absolvierten Pflichtfortbildungsveranstaltungen eines Jahres sind immer bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres unaufgefordert beim IFU-Institut einzureichen.
Bietet das IFU-Institut Veranstaltungen zur Pflichtfortbildung von Fachberatern (IFU / ISM gGmbH) an?
Ja. Die von uns als Pflichtfortbildung anerkannten Veranstaltungen sind entsprechend ausgewiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter "Pflichtfortbildungen".
Wo finde ich meine bereits absolvierten Pflichtfortbildungsstunden?
Wir führen für Sie ein Stundenkonto. Ihre absolvierten Pflichtfortbildungsstunden werden automatisch in Ihr Stundenkonto zum jeweiligen Titel eingepflegt.

Häufig gestellte Fragen zu den Fachlehrgängen „Zertifizierte/r Berater/-in… (IFU / ISM gGmbH)“ für Steuerberater

Wann gilt eine schriftliche Prüfungsklausur als bestanden?
Die schriftliche Prüfungsklausur gilt als bestanden, wenn die Absolventin / der Absolvent mindestens 50 % der erzielbaren Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Was passiert, wenn ich die Prüfungsklausur nicht bestanden habe?

Wenn die Prüfungsklausur als nicht bestanden bewertet wurde, können Sie die Prüfung zu einem von uns festgelegten Termin wiederholen. Für die Wahrnehmung des Wiederholungstermins fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.

Was passiert, wenn ich den regulären Prüfungstermin verpasse?

Wenn Sie an Ihrem regulären Prüfungstermin verhindert sind (z.B. aufgrund einer Terminkollision oder Krankheit), können Sie die Prüfungsklausur an einem von uns festgelegten Termin nachschreiben. Dafür fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 100 € zzgl. USt an.

Was benötige ich – neben der bestandenen Prüfungsklausur – sonst noch, um die Voraussetzungen für die Verleihung des Titels „Zertifizierte/r Berater/-in… (IFU / ISM gGmbH)“ zu erfüllen?
Neben dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, den Sie durch die bestandene Prüfungsklausur erbringen, sind zusätzlich auch praktische Erfahrungen in Form von bearbeiteten Fällen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen.
Wie viele Fälle muss ich einreichen, um den Nachweis der praktischen Erfahrung zu erbringen?
Die praktischen Erfahrungen sind nachzuweisen durch 25 Fälle, die Sie persönlich auf dem jeweiligen Fachgebiet bearbeitet haben.
Wie erfolgt der konkrete Nachweis der praktischen Fälle?
Kurz vor der Prüfungsklausur erhalten Sie den Vordruck „Fallliste zum Nachweis praktischer Erfahrungen“, in den Sie die von Ihnen bearbeiteten Fälle mit Aktenzeichen, Beratungsthema, Zeitraum der Bearbeitung und Verfahrensstand eintragen können. Auf Nachfrage unsererseits sind zusätzlich anonymisierte Arbeitsproben einzureichen.
Welche Voraussetzungen müssen die praktischen Fälle erfüllen?
Die Fälle müssen vom Antragstellenden innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung bearbeitet worden sein. Es darf sich bei den Fällen nicht lediglich um geringfügige Tätigkeiten handeln (nicht ausreichend wäre also z.B. ein einmaliges Informationsgespräch mit einem Mandanten), sondern um eine fachkompetente Mandantenberatung, die besondere Spezialkenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet erfordert.
Was wären denn beispielsweise alles praktische Fälle?
Als praktische Fälle anzuerkennen sind

für „Zertifizierte Berater*innen für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Betreuung eines Sportvereins mit der Aufstellung oder Änderung der Satzung, die Klärung steuerlicher Zweifelsfragen im Bereich des Sponsorings sowie Problemstellungen im Rahmen der laufenden steuerlichen Beratung.

für „Zertifizierte Seniorenberater*innen (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Beratung eines Mandanten zur Testamentsgestaltung, zur Besteuerung einer Pension oder zur einkommensteuerlichen Behandlung von Pflegeaufwendungen.

für „Zertifizierte Berater*innen für die Unternehmensnachfolge (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Beratung eines Mandanten zu den möglichen Gestaltungsalternativen einer Unternehmensnachfolge, die Bewertung des Unternehmens sowie die optimale steuerliche Umsetzung der Unternehmensnachfolge.

für „Zertifizierte Berater*innen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Beratung zur Rechtsformwahl, zur Behandlung von Gaststätteneinbauten, Mietereinbauten, Betriebsvorrichtungen und Brauereidarlehen sowie zu Spezialproblemen bei der Kassenführung.

für „Zertifizierte Berater*innen für Finanzmanagement und Controlling (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die betriebswirtschaftliche Mandantenberatung zur Kostenrechnung, zum Forderungs- und Liquiditätsmanagement, zur Bilanzanalyse anhand von Kennzahlen sowie zur Unternehmensplanung.

für „Zertifizierte Berater*innen für das Kfz-Gewerbe (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Beratung zu umsatzsteuerlichen Problemfällen, zu besonderen Bewertungsfragen, zur Umstrukturierung eines Autohauses oder auch zur Bewältigung von Krisensituationen.

für „Zertifizierte Berater*innen für die Immobilienbesteuerung und die Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die ertragsteuerliche Beratung rund um den Erwerb, die Vermietung, die Übertragung und die Überlassung einer Immobilie, umsatzsteuerliche, grunderwerbsteuerliche und gewerbesteuerliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Immobilie sowie die Tätigkeit als Immobilienverwalter, z.B. für eine Wohneigentumsgemeinschaft oder die Mietverwaltung.
 
für „Zertifizierte Berater*innen für Pflegeeinrichtungen (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Unterstützung eines Mandanten bei Pflegesatzverhandlungen oder bei der Kalkulation von Pflegesätzen, bei der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen von Pflegeunternehmen sowie bei der Beratung rund um umsatzsteuerliche Besonderheiten bzw. gewerbesteuerliche Problemstellungen.
 
für „Zertifizierte Berater*innen für Online-Handel / E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise ertragsteuerliche Fragestellungen rund um die verschiedenen Geschäftsmodelle im E-Commerce, Beratung zu Inbound- und Outboundgeschäften, umsatzsteuerliche Besonderheiten im Versandhandel, gewerbesteuerliche Spezialprobleme etc. 

für „Zertifizierte Berater*innen für Familienunternehmen (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Errichtung einer vermögensverwaltenden PersG oder einer Vermietungs-GmbH für ein Familienunternehmen, die zivilrechtliche und steuerliche Beratung rund um den Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters in ein Familienunternehmen, Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge und Testamentsgestaltung in Familienunternehmen bzw. die Erarbeitung einer Unternehmensnachfolgestrategie.

für „Zertifizierte Berater*innen für Steuerstrafrecht - mit Krypto-Steuerstrafrecht (IFU / ISM gGmbH)“
beispielsweise die Selbstanzeigeberatung, die Beratung und Verteidigung von Mandanten im Steuerstrafverfahren/Kryptosteuerstrafverfahren und der Aufbau eines Tax Compliance Management Systems für einen Mandanten. 

für „Zertifizierte Berater*innen für den Kauf und Verkauf von Unternehmen / M & A (IFU / ISM gGmbH)
beispielsweise die Durchführung einer Unternehmensbewertung, die Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten eines Unternehmensverkaufs oder Unternehmenskaufs, Erstellung eines Letter of Intent oder einer Due Diligence sowie eines Kaufvertrags.
 
Was muss ich neben den praktischen Fällen noch einreichen?
Zusammen mit dem Vordruck zu den praktischen Fällen ist das ausgefüllte Formular „Antrag auf Verleihung der Beraterbezeichnung“ (das Sie ebenfalls kurz vor der Prüfungsklausur erhalten) sowie Ihre Steuerberater*innenurkunde in Kopie einzureichen.
Wie lange Zeit bleibt mir nach Abschluss des Lehrgangs praktische Fälle zu bearbeiten, um dann den Antrag auf Verleihung des Titels „Zertifizierte/r Berater/in … (IFU / ISM gGmbH)“ zu stellen?
Der Antrag auf Anerkennung als „Zertifizierte/r Berater/in… (IFU / ISM gGmbH)“ kann jederzeit gestellt werden. Es ist allerdings darauf zu achten, dass bereits ab dem auf das Lehrgangsende folgenden Jahr die erforderliche Pflichtfortbildung im Umfang von 5 Stunden pro Jahr absolviert wird.
Wie lange muss ich nach der Absolvierung der Prüfungsklausur und Einreichung sämtlicher Unterlagen auf die Titelverleihung warten?
Nach Einreichung sämtlicher Unterlagen entscheidet ein vom IFU-Institut und der Hochschulleitung der ISM Dortmund berufener Fachausschuss über die Anerkennung der Absolventen/Absolventinnen als „Zertifizierte/r Berater/-in…(IFU / ISM gGmbH)“. Regelmäßig sollten Sie ca. 6 - 8 Wochen nach Einreichung Ihrer Unterlagen das Prüfungszeugnis und die Urkunde über die Titelverleihung erhalten.
Muss ich nach Verleihung des Titels „Zertifizierte/r Berater/-in… (IFU / ISM gGmbH)“ diesen noch bei der Bundessteuerberaterkammer gesondert anerkennen lassen?
Nein, einer weiteren Anerkennung bedarf es nicht, d.h. Sie können den Titel sofort für sich nutzen und mit ihm auf Geschäftspapieren, im Internet, auf Visitenkarten etc. werben.
Was hat es mit der Vorschrift auf sich, dass „Zusatzbezeichnungen“ von der Berufsbezeichnung des Steuerberaters räumlich deutlich getrennt geführt werden müssen?
In seinem Urteil vom 23.2.2010 (VII R 24/09) zum „Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung ‚Steuerberater‘“ hat der BFH die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, wonach Zusatzbezeichnungen – wie beispielsweise ein Fachberatertitel oder auch der Titel „Zertifizierte Berater/in… (IFU / ISM gGmbH)“ – nur in einer von der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ räumlich abgetrennten Weise in Geschäftspapieren, Praxisbroschüren, Internetauftritten, Visitenkarten etc. geführt werden dürfen – bei Geschäftspapieren z.B. in der Seitenleiste bzw. Fußleiste. Eine rechtsverbindliche Entscheidung im Einzelfall bleibt der zuständigen Steuerberaterkammer vorbehalten. Des Weiteren ist unbedingt zu beachten, dass der Titel mit dem Klammerzusatz „IFU / ISM gGmbH“ versehen werden muss, um zu verdeutlichen, dass es sich um einen privatrechtlich verliehenen Titel handelt.
Ab wann muss ich wie viele Stunden Pflichtfortbildung absolvieren?
Pflichtfortbildung ist ab dem Jahr nach Beendigung des Fachlehrgangs zu absolvieren. Die Richtlinien der IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH und der International School of Management in Dortmund zur Anerkennung von „Zertifizierten Beratern/Beraterinnen (IFU / ISM GmbH)“ sehen vor, dass Sie jedes Jahr 5 Pflichtfortbildungsstunden auf dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Fortbildung als Pflichtfortbildung anerkannt wird, können Sie uns für eine verbindliche Auskunft gerne das Veranstaltungskonzept des Seminars oder der Tagung, die Sie besuchen möchten, zusenden. Die Nachweise über die absolvierten Pflichtfortbildungsveranstaltungen eines Jahres sind immer bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres unaufgefordert beim IFU-Institut einzureichen.
Bietet das IFU-Institut Veranstaltungen zur Pflichtfortbildung von „Zertifizierten Beratern/Beraterinnen…(IFU / ISM gGmbH)“ an?
Ja! Die von uns als Pflichtfortbildung anerkannten Veranstaltungen sind entsprechend ausgewiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt unter Pflichtfortbildungen!
Wo finde ich meine bereits absolvierten Pflichtfortbildungsstunden?
Wir führen für Sie ein Stundenkonto. Ihre absolvierten Pflichtfortbildungsstunden werden automatisch in Ihr Stundenkonto zum jeweiligen Titel eingepflegt.
Kann ich die Prüfungsklausur nach Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs auch bereits schreiben, wenn ich noch keine 3 Jahre als Steuerberaterin oder Steuerberater bestellt bin?
Ja, die Prüfungsklausur kann auch schon vor Ablauf der 3 Jahre geschrieben werden. Allerdings darf der Titel erst geführt werden, wenn die Absolventin bzw. der Absolvent 3 Jahre als Steuerberaterin/Steuerberater bestellt ist und neben der bestandenen schriftlichen Prüfung auch den Nachweis praktischer Fälle erbracht hat.
Wie funktioniert die Online-Teilnahme?
Technische Voraussetzungen: Lautsprecher und Internetverbindung
Gerne können Sie sich das Seminar auch über Ihr Smartphone oder Tablet anschauen.
 
Teilnehmen an einem Teams-Seminar über die App
Gehen Sie in die von uns am Vortag der Veranstaltung gesendete E-Mail und klicken auf Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen.
Wählen Sie die gewünschten Audio- und Videoeinstellungen aus.
Wählen Sie Jetzt teilnehmen aus.
 
Teilnehmen an einer Teams-Besprechung über das Internet
Die Teams-App ist auf Ihrem Gerät nicht installiert? Sie können trotzdem an einem Teams-Seminar teilnehmen.
Wählen Sie in Ihrer E-Mail-Einladung An Microsoft Teams-Besprechung teilnehmen aus.
Sie können auch eine Einwahlnummer und die Konferenz-ID aus der E-Mail verwenden, um sich einzuwählen.

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Windows-App herunterladen: Laden Sie die Teams-App herunter.
Für ein optimales Seminarerlebnis empfehlen wir den Zugang über die App/ Festinstallation: https://teams.microsoft.com/downloads
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Wann erhalte ich den Zugangslink zum Webinar?
Der Zugangslink zum Webinar wird Ihnen am Vortag der Veranstaltung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Wie viele Personen dürfen am Online-Seminar teilnehmen?
Pro Anmeldung ist jeweils nur eine Person zum Online-Seminar zugelassen und wird im Anschluss ein Zertifikat erhalten.
Erhalte ich nach dem Online-Seminar eine Aufzeichnung?
Unsere Online-Seminare werden nicht aufgezeichnet, daher ist es uns nicht möglich Ihnen eine Aufzeichnung im Nachhinein zur Verfügung zu stellen.
Wie erhalte ich Zugang zu den Seminarunterlagen?
Erst mit dem Link zur Veranstaltung erhalten Sie auch Zugang zu den Seminarunterlagen. Diese sind Downloadfähig als PDF und werden nur Digital zur Verfügung gestellt! Zu Kurzseminaren - 2 Stunden Vortragsdauer, erhalten Sie ausschließlich die Power Point Präsentation des Referenten als PDF Download!

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