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Durch die Modernisierung des Steuerverfahrensrechts infolge der Umsetzung der „DAC 7-Richtlinie“ sind massive Verschärfungen im Rahmen von Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung) ab 2023 eingetreten. Flankiert wird die Modernisierung durch eine neue Prüfsoftware der Finanzverwaltung, die ab 2023 eingesetzt wird.

 

Jetzt gilt es frühzeitig die Mandantschaft über die neuen Vorgehensweisen bei zukünftigen Außenprüfungen zu informieren und auf die neue digitale Betriebsprüfung vorzubereiten.

 

Themenschwerpunkte:

 

  • Die neue Beschleunigung von Außenprüfungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen und neue Prüfsoftware
  • Die neue Festlegung von Prüfungsschwerpunkten ab 2023 durch die Finanzverwaltung
  • Das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen der Finanzverwaltung mit den Sanktionen „Mitwirkungsverzögerungsgeld“ und „Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld“
  • Versagung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, wenn die elektronischen Daten nicht durch digitale Schnittstellen exportiert werden können
  • Direkte Berichtigungspflicht durch die Steuerberatung nach § 153 AO für nicht prüfungsrelevante Besteuerungszeiträume
  • Die neuen revolutionären Prüfungserleichterungen durch Implementierung eines Steuer-IKS seit 01.01.2023
  • Der neue Teilabschluss, Teilprüfungsbericht, die Neuerungen bei der verbindlichen Zusage, die neue Berechnung der Festsetzungsfrist
  • Ausblick auf die neuen Prüfungsansätze und neuen Prüfungsanalysenmöglichkeiten unter Verwendung von Power BI von Microsoft

Termine

245,00 € 220,50
pro Person
Zzgl. USt.

Referent*in

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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)

Ansprechpartner*in

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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45

Zielgruppe

Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen