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+++ Kritische Analyse des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen - Wir informieren über alle wichtigen Inhalte und deren praktische Umsetzung – auch inkl. des BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer! +++

 


Nachdem sich das BMF nun zur ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und zum Nullsteuersatz geäußert hat, scheinen immer noch nicht alle Fragen beantwortet zu sein. Wir greifen kritische Fälle auf und stellen Handlungsempfehlungen in Ertragsteuer und Umsatzsteuer vor.


 

Themenschwerpunkte: 

Die einschneidenden ertrag- und umsatzsteuerlichen Änderungen zu Photovoltaik-Anlagen ab 2022 werden praxisnah erläutert

Die einkommensteuerliche Behandlung der Photovoltaik-Anlagen

  • Die Behandlung der PV-Anlage als Wirtschaftsgut
  • Abschreibungsmöglichkeiten
  • Antrag auf Liebhaberei – Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 weiterhin gültig?
  • „Spannungsfeld“ Abfärberegelung bei Personengesellschaften auch noch nach dem 31.12.2021?
  • Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2022

 
Die umsatzsteuerlichen Besonderheiten von Photovoltaik-Anlagen

  • Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
  • Vorsteuerabzug
  • Die umsatzsteuerliche Behandlung im Zuge des BMF-Schreibens vom 29.10.2021
  • Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2022
  • Die Entnahme der Photovoltaikanlage

Termine

275,00
pro Person
Zzgl. USt.

Referent*in

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Hendrik Beckmann (Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater)

Ansprechpartner*in

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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45

Veranstaltungsort

Zielgruppe

Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen