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+++ Anwendungsvoraussetzungen – Vermeidung von Nachsteuervorbehalten und Weitergabeverpflichtungen +++

 

Zwar sind die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG von Amts wegen zu gewähren, die Tatsachen für die Gewährung der Steuerbefreiung hat jedoch der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt darzulegen, d.h. faktisch kommt dies einer Antragstellung gleich. Im Seminar wird vermittelt, was hierbei in der Praxis in Bezug auf die Anwendungsvoraussetzungen, Nachsteuervorbehalte und Weitergabeverpflichtungen zu beachten ist. Zudem wird ein besonderer Blick auf die Steuerbefreiung des Familienheims geworfen.

 

 

Themenschwerpunkte 

  • Darstellung der Anwendungsvoraussetzungen der einzelgesetzlichen Vorschriften des § 13 ErbStG
  • Welche Tatsachen und Unterlagen müssen für die Gewährung der einzelnen Steuerbefreiungen vorgelegt werden?
  • Wie kann das Entfallen einer Steuerbefreiung aufgrund von Nachsteuervorbehalten und Weitergabeverpflichtungen vermieden werden?
  • Besonderer Blick auf die Steuerbefreiung für das Familienheim: Fallstricke, Gestaltungsmöglichkeiten und aktuelle BFH-Rechtsprechung

 

Termine

245,00
pro Person
Zzgl. USt.

Referent*in

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Karen Rotering (Dipl.-Finanzwirtin)

Ansprechpartner*in

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Melanie Manthey
manthey@ifu-institut.de
0228 52000-40

Veranstaltungsort

Zielgruppe

Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen