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Durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz die Nachfolge optimieren und Fallstricke vermeiden!

+++ Inkl. der Auswirkungen der zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Änderungen des GrEStG +++

Bei der Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge liegt der Schwerpunkt der Betrachtung oftmals auf der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach dem ErbStG (z.B. Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs und des Familienheims, Betriebsvermögensvergünstigungen, Freibeträge). Hierdurch bleiben steuerliche Gestaltungspotenziale in anderen Bereichen ungenutzt, während die dort vorhandenen Stolpersteine übersehen werden.

Das Seminar zeigt anhand von ausgewählten Praxisfällen zu klassischen Querschnittsthemen, wie Unternehmens- und Vermögensnachfolgen durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz optimiert und typische Fallstricke vermieden werden können. „Über den Tellerrand gucken“ ist ausdrücklich erwünscht!


 

Themenschwerpunkte: 

  • Auswirkungen der zum 1.1.2023 erhöhten Grundbesitzwerte nach §§ 151 ff. BewG auf die Nachfolgeplanung: Kann man aus der Not eine Tugend machen?
  • Steuervorteile und Fallstricke bei der mittelbaren Grundstücksschenkung (-> erhöhte „Eigentorgefahr“ durch BFH v. 24.8.2022, II R 14/20)
  • Spannungsfeld Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (unentgeltliche Übertragung <> Veräußerungsvorgang, Schenkungsteuer durch disquotale Einlage <> Versteuerung von stillen Reserven)
  • Klassische Fallstricke bei der GrESt bei der schenkweisen Übertragung von Immobilien und Anteilen an Immobiliengesellschaften
  • Auswirkungen der zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen des GrEStG
  • Ertragsteuerliche Risiken beim Güterstandswechsel („Güterstandsschaukel“) durch Übertragung von steuerverstricktem Vermögen (-> Abhilfe durch gegenstandsbezogenen Zugewinnausgleich)
  • Nachfolge in der Freiberuflersozietät – Risiko der gewerblichen Infizierung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und neue Rechtsformalternativen für Freiberufler seit 1.1.2024 durch das MoPeG
  • Steuerrisiken durch zinslose und niedrig verzinsliche Darlehen
  • Maßnahmen zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltungskonstellation bei Schenkung und Erbfall (-> neue Gestaltungsoption „Zuwendungspflegschaft“ nach § 1811 BGB bei Minderjährigen durch die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts)
Termine
315,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen