++ Gestiegene Immobilienpreise und gesunkene Depotwerte als möglicher Anlass für Überlegungen zur vorweggenommenen Übertragung von Vermögenswerten – Aber Vorsicht: Der Teufel steckt häufig im Detail! ++
Themenschwerpunkte
- Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer und Anerkennung von Verkehrswertgutachten
- Einzelfragen zur Bewertung des übrigen Vermögens (insbesondere Nießbrauch, Wohnrecht, Rente, Darlehensvereinbarungen)
- Zivilrechtliche Vorbehalte (Widerruf- und Rücktrittsrechte, Einbeziehung von Pflichtteilsansprüchen)
- Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragung von Immobilien (gemischte Schenkung) in der steuerlichen Gesamtschau
- Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt sowie von Kapitalvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt in der steuerlichen Gesamtschau
- Leistungsauflagen wie Rentenvereinbarungen und Pflegeverpflichtungen in der steuerlichen Gesamtschau
- Gestaltungsüberlegungen zur Steuerbefreiung für das Familienheim für Ehegatten und Kinder
- Güterstandsrechtliche Vereinbarungen und vorweggenommene Erbfolge
- Vor- und Nachteile von Familiengesellschaften
Seminardauer
09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Hinweis: Das Seminar ist als Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.V.) für das Fachgebiet Unternehmensnachfolge anerkannt.
Veranstaltungsart
Termine
Online
16.03.2021
Dauer: 09:00 - 15:00 Uhr
Referent

Prof. Dr. Gerd Brüggemann (Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW)