Kaum zu Glauben, aber wahr:
Seminare in Ihrer Kanzlei bei optimaler Förderung für 0 €!
Nutzen Sie nicht nur die Möglichkeiten der individuellen Förderung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter (siehe dazu auch: www.iwwb.de/foerdermoeglichkeiten.php), sondern sichern Sie sich im Rahmen einer Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit auch kostenlose Mitarbeiter-Schulungen in Top-Qualität!
Was ist förderfähig?
- Alle Mitarbeiter(innen) im sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis in Voll- und Teilzeit
Wie hoch ist die Förderung?
- Mitarbeiter(innen), die das 45. Lebensjahr vollendet haben, werden zu 100 % gefördert; Mitarbeiter(innen) unter 45 Jahren erhalten eine Förderung von maximal 50 % der Fortbildungskosten.
Welche Besonderheiten gelten für Kleinstunternehmen?
- Kanzleien mit weniger als 10 Beschäftigten (auf Vollzeit gerechnet) erhalten eine 100 %-ige Förderung der Fortbildungskosten (unabhängig vom Alter der geförderten Mitarbeiter)
Wichtiger Hinweis:
Die organisatorische Abwicklung übernimmt unser Kooperationspartner educatus GmbH; die Referenten werden vom IFU-Institut zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen zur educatus GmbH finden Sie unter www.educatus.de
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Andrea Jähnichen
IFU–Institut für Unternehmensführung GmbH
Telefon:
0228 - 52000 - 10
E-Mail:
jaehnichen@ifu-institut.de