Online-Seminar mit ausführlichem Skript (rund 150 Seiten), Checklisten, Formulierungsbausteine für die Rahmenvereinbarung, Musteranträge, Prüfungsraster u.v.a.m.



Nach mehr als einem Vierteljahrhundert endet die Ära der Betriebsprüfungsordnung. Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung — der Außenprüfungsordnung (ApO) — zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt tritt sie in Kraft; die BpO 2000 tritt zeitgleich außer Kraft.

Das ist weit mehr als eine Umbenennung. Die ApO zieht die Konsequenz aus der Reform der Außenprüfung durch das DAC7-Umsetzungsgesetz und stellt die Prüfungspraxis auf drei neue Leitprinzipien: Risikoorientierung, Zeitnähe und Kooperation.

Für die Beratungspraxis verschiebt sich der entscheidende Handlungszeitraum spürbar nach vorne. Die Weichen werden künftig zwischen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem Prüfungsbeginn gestellt — bei der Reaktion auf das Vorlageverlangen nach § 197 Abs. 3 AO, bei der Verhandlung einer Rahmenvereinbarung und bei der Klärung der Prüfungsschwerpunkte. Wer dieses Zeitfenster ungenutzt lässt, verliert Gestaltungsspielraum, den er später nicht zurückgewinnt.

Zugleich wird die Prüfung formaler und streitträchtiger: Qualifizierte Mitwirkungsverlangen, Mitwirkungsverzögerungsgelder von bis zu 11.250 €, Zuschläge von theoretisch bis zu 3,75 Mio. €, Teilprüfungsberichte und Teilabschlussbescheide schaffen neue Verwaltungsakte mit eigenen Fristen und eigenen Rechtsbehelfen — und neue Haftungsrisiken für die Kanzlei.


Ihr Nutzen
Nach dem Seminar können Sie
  • eine Prüfungsanordnung nach der neuen Rechtslage systematisch auf formelle und materielle Angriffspunkte prüfen,
  • eine Rahmenvereinbarung nach § 8 ApO verhandeln und formulieren — das einzige Instrument, das die Sanktionskaskade des § 200a AO rechtssicher ausschließt,
  • die Eskalationsstufen des qualifizierten Mitwirkungsverlangens erkennen, Fristen sichern und Mitwirkungsverzögerungsgeld sowie Zuschlag wirksam angreifen,
  • beurteilen, wann ein Teilabschlussbescheid Ihrem Mandanten nützt — und wann er ihm die Verhandlungsposition zerstört,
  • die Festsetzungsverjährung unter der verkürzten Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO überwachen und die Fallstricke bei Verlegungsanträgen vermeiden,
  • die neuen Spielräume beim Absehen von der Anschlussprüfung und bei der Verkürzung des Prüfungszeitraums für Ihre Mandanten nutzen,
  • Konzern- und Verbundstrukturen auf die gestärkte Rolle der leitenden Konzernprüfung und die neue koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung vorbereiten.


Die Themen im Überblick
1. Grundlagen und Reformanlass
  • Rechtsnatur der ApO: Innenrecht mit Außenwirkung über die Selbstbindung der Verwaltung — was Sie daraus im Einspruchsverfahren machen können
  • Die DAC7-Reform als Auslöser: verkürzte Ablaufhemmung, Vorlageverlangen, Prüfungsschwerpunkte, § 200a AO, Teilabschlussbescheid
  • Was der Verordnungsgeber gestrichen hat — und warum das relevant ist
  • Zeitliche Anwendung: Was gilt in laufenden Prüfungen?
2.  — Die neuen Leitprinzipien
  • Risikoorientierte Fallauswahl (§ 2 Abs. 2 ApO)
  • Zeitnähe für alle Prüfungen 
  • Absehen von der Anschlussprüfung (§ 5 Abs. 1 ApO): die drei Kriterien und wie man sie vorbereitet
  • Verkürzung des Prüfungszeitraums auf ein oder zwei Jahre
3.  — Die Prüfungsanordnung als Weichenstellung
  • Neue Pflichtinhalte und typische Bestimmtheitsmängel
  • Das Vorlageverlangen nach § 197 Abs. 3 AO — und warum es bereits die erste Stufe des § 200a AO auslöst
  • Prüfungsschwerpunkte aktiv abfragen und dokumentieren
  • Ankündigungsfristen, Verlegungsantrag und die Verjährungsfalle
  • Prüfungsort neu justiert: Wohnräume und Amtsstelle jetzt gleichrangig — Argumente für die Prüfung in der Kanzlei
4. — Die Rahmenvereinbarung (§ 8 ApO)
  • Rechtsnatur, Zeitfenster, Zeichnungsberechtigung
  • Positiv- und Negativkatalog: Was vereinbart werden kann — und was nicht
  • Prüfungsaussparungen und Prüfungsschwerpunkte als Verhandlungsgegenstand
  • Bindung der Bundesbetriebsprüfung
  • Praxisteil: Muster einer Rahmenvereinbarung anhand des Vordrucks der OFD Nordrhein-Westfalen
5. — Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Sanktionen
  • Die Eskalationskaskade Stufe für Stufe
  • Mitwirkungsverzögerungsgeld: zwingende Festsetzung, Entschuldbarkeit, Glaubhaftmachung
  • Der Zuschlag nach § 200a Abs. 3 AO: Ermessensangriffe bei Umsatzschwellen von 12 bzw. 120 Mio. €
  • Der Bumerangeffekt des § 200a Abs. 4 AO: Wann der Rechtsbehelf teurer ist als die Sanktion
  • Haftungsfalle Fristenkontrolle: Warum Prüfungsfristen in den zentralen Fristenkalender gehören
6.  — Bericht, Abschluss und die neuen Instrumente
  • Teilprüfungsbericht und Teilabschlussbescheid: Chancen bei Transaktionen — und die Grundlagenbescheid-Falle des § 351 Abs. 2 AO
  • Schlussbesprechung: Vorbereitung, tatsächliche Verständigung, verbindliche Zusage; jetzt auch elektronisch
  • Verjährungsüberwachung nach neuem Recht
7. — Konzerne, Verbundstrukturen und Lohnsteuer
  • Konzernprüfungsschwelle von 25 auf 50 Mio. € verdoppelt: Wer fällt heraus — und ob das ein Vorteil ist
  • Die leitende Konzernprüfung mit verbindlicher Richtlinien- und Zeitplankompetenz
  • Betriebsaufspaltung und Familienverbund: die einheitliche Prüfung nach § 19 ApO und die korrespondierende Behandlung als Verhandlungshebel
  • Neue koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 21 ApO) und ihre Verzahnung mit der Betriebsprüfung


Zielgruppe
Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit steuerrechtlichem Schwerpunkt, Berufsträger in Ausbildung, Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte sowie Leiterinnen und Leiter von Steuerabteilungen und Mitarbeitende in Tax-Compliance-Funktionen.

Vorkenntnisse im Verfahrensrecht der Außenprüfung sind hilfreich, aber nicht erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen werden jeweils kompakt eingeführt.


Ihre Seminarunterlagen
  • Ausführliches Skript von rund 150 Seiten mit vollständiger Synopse BpO 2000 / ApO und paragrafenweiser Kommentierung aller 40 Vorschriften
  • Zwei Übersichten: gestrichene Regelungen der BpO ohne Entsprechung und neue Regelungen der ApO ohne Vorbild
  • Checklisten für Prüfungsanordnung, Schlussbesprechung, Prüfungsbericht und den gesamten Prüfungsverlauf in acht Phasen
  • Formulierungsbausteine für die Rahmenvereinbarung einschließlich Antwortfristen, Rückmeldefristen, Prüfungsaussparung, Datenzugriff und Eskalationsstufen
  • Muster für Fristverlängerungsantrag und Erfüllungsprotokoll
  • Prüfungsraster für die Verteidigung gegen qualifizierte Mitwirkungsverlangen
  • Rechtsprechungs-, Materialien- und Schlagwortverzeichnis


Ihr Referent
Lukas Hendricks, Steuerberater und Dozent für Steuerrecht, berät deutsche und internationale Mandanten in den Bereichen Unternehmensstrukturierung, Vermögensnachfolge und Umsatzsteuer. Als Dozent und Mitinitiator mehrtägiger Fachberater-Lehrgänge verbindet er die verfahrensrechtliche Systematik konsequent mit der Verhandlungspraxis gegenüber der Finanzverwaltung.


Methodik
Praxisnaher Vortrag mit direkter Arbeit anhand des Verordnungstextes in Synopsenform, Vorstellung einer Rahmenvereinbarung. Konkrete Fallkonstellationen können vorab eingereicht und anonymisiert im Seminar aufgegriffen werden.

 
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
image
Online
über Microsoft Teams
28.09.2026
16:00-18:00 Uhr
image
Online
über Microsoft Teams
02.10.2026
09:00-11:00 Uhr