Noch zweieinhalb Monate bis zum nächsten und entscheidenden Stichtag:

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen.

Doch zwei Fragen beschäftigen Kanzleien jetzt besonders:
1. Was verlangt das brandaktuelle BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026?
2. Was passiert tatsächlich, wenn weiterhin PDF- oder Papierrechnungen ausgestellt werden?


Unsere beiden aktuellen Praktiker-Seminare mit Steuerberater Lukas Hendricks liefern Ihnen die Antworten - inklusive der gewohnten, fachlichen Einordnung, Aktualitätsbezug und der beliebten Praxishilfen.
 

Und das lohnt sich jetzt doppelt: Buchen Sie beide Veranstaltungen gemeinsam im E-Rechnungs-Doppelpack und sparen Sie 145 € gegenüber der Einzelbuchung.

 

Neu: Das dritte BMF-Schreiben zur E-Rechnung


Übergangslösungen, neue Fristen und strengere Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: Das Seminar E-Rechnung 2027: Das neue BMF-Schreiben vom 15.10.2026 übersetzt jede relevante Regelung in konkrete Handlungsschritte für Kanzlei und Mandanten.

Besonders wichtig: Ab 2027 genügt „Dienstleistung laut Anlage“ nicht mehr. Die maßgeblichen Leistungsangaben müssen im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein.

Für Beraterinnen und Berater wird es daher noch wichtiger, Prüfungen frühzeitig strategisch zu begleiten und die neuen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sicher einzuordnen. In der Veranstaltung zeigen wir auf, welche Änderungen sich konkret ergeben und welche Handlungsspielräume sich daraus für die Praxis ableiten lassen.

+++ Bonusmaterial +++
  • Fachbeitrag zum BMF-Schreiben vom 15.10.2026 mit allen Anwendungsbeispielen
  • Aufbereitete Zuordnungstabelle (§§ 14, 14a, 22c UStG → EN 16931)
  • Übersicht der UStAE-Änderungen und Fristen
  • Mustermandanteninformation

 

Fakten statt Vorurteile: Was droht bei Formatverstößen?


„Kein Vorsteuerabzug“, „5.000 Euro Bußgeld“, „Verwerfung der Buchführung“: Rund um die E-Rechnung kursieren zahlreiche Warnungen.

Aber welche Folgen ergeben sich tatsächlich aus Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung?
Dürfen PDF- und Papierrechnungen ab 2027 noch verbucht werden? Gefährdet ein Formatverstoß den Vorsteuerabzug? Und wann kommen Bußgeld oder Hinzuschätzungen tatsächlich in Betracht?

Unser kompakter 60-Minuten-Faktencheck Fakten statt Vorurteile: Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die E-Rechnungspflicht ab 2027? zeigt, wie Kanzleien ab 2027 mit PDF- und Papierrechnungen rechtssicher umgehen.

+++ Bonusmaterial +++
  • Skript mit allen Gesetzestexten, Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen im Wortlaut 
  • Foliensatz (PowerPoint) für den Einsatz beim eigenen Mandantenabend 
  • Mandanteninformation in verständlicher Sprache zur Weitergabe an Mandanten, die noch nicht umgestellt haben
Seminarinhalte ansehen
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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Online
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05.11.2026 - 05.11.2026
09:00-12:00 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
12.11.2026 - 25.11.2026
13:00-16:00 Uhr