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Das BMF hat den Betriebsstättenbegriff weitgehend neu geordnet, systematisiert und dabei Rechtsprechung des BFH, OECD-Entwicklungen und unterschiedliche Fragen aus der Praxis zusammengeführt. Für die Steuerberatung bedeutet das mehr Orientierung, aber auch neue Abgrenzungsfragen. Besonders Homeoffice-Sachverhalte, Bau- und Montagebetriebsstätten sowie die Verfügungsmacht über fremde Räume rücken stärker in den Fokus. 
 

Warum dieses Thema gerade jetzt wichtig ist  

Das BMF-Schreiben vom 18.06.2026 ersetzt in wesentlichen Teilen die bisherigen Verwaltungsgrundsätze aus dem Jahr 1999 zum Betriebsstättenbegriff und bildet damit eine neue Grundlage für die steuerliche Beurteilung von Betriebsstätten. Für Beraterinnen und Berater ist das besonders relevant, weil viele bislang streitanfällige Fragen nun systematischer eingeordnet und vor allem BFH-Leitentscheidungen (u.a. Urteile vom 07.06.2023 und vom 18.12.2024) erstmalig verarbeitet werden. 

Und dennoch – auch jetzt bleiben zahlreiche (teilweise neue) Einzelfragen anspruchsvoll. Die Finanzverwaltung konkretisiert zwar ihre Anforderungen an etwa feste Geschäftseinrichtungen, zeitliche Festigkeit, Verfügungsmacht oder Bau- und Montagebetriebsstätten. In der praktischen Anwendung kommt es aber immer noch auf eine präzise Gesamtwürdigung an. Wer internationale Mandanten, grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze oder Homeoffice-Outbound-Konstellationen begleitet, muss die neuen Vorgaben sicher einordnen können.  
 

Wer sollte dieses Seminar besuchen?  

Dieses Seminar richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht sowie Mitarbeitende in Steuerabteilungen, die nationale oder grenzüberschreitende Betriebsstätten-Probleme beurteilen müssen. Besonders angesprochen sind Beraterinnen und Berater, die Unternehmen bei internationalen Aktivitäten und Einsätzen von Mitarbeitenden, Bau- und Montageprojekten, Vertreterstrukturen oder Homeoffice-Fällen beraten und die neuen Verwaltungsgrundsätze rechtssicher in die Praxis übertragen möchten. 
 

Themenschwerpunkte  
  • Nationaler Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO: Gesamtwürdigung, Typusbegriff und die Grenzen der Wechselwirkung einzelner Tatbestandsmerkmale  
  • Feste Geschäftseinrichtung, zeitliche Festigkeit und unmittelbares Dienen: neue Konkretisierungen zur Mindestdauer, zeitlichen Verwurzelung und Verbindung zur Erdoberfläche  
  • Verfügungsmacht über Geschäftseinrichtungen: selbständiger Nutzungsanspruch, Tätigwerden in fremden Räumen und Abgrenzung bloß wiederholter Nutzung  
  • Geschäftsleitungs-, Bau- und Montagebetriebsstätten: Ort der Geschäftsleitung, reine Überwachungstätigkeiten, Unterbrechungen und Fristhemmungen in der Praxis sowie der ersatzlose Wegfall der bisherigen 50-Kilometer-Grenze bei zusammengefassten Bauausführungen  
  • Abkommensrechtlicher Betriebsstättenbegriff: Verhältnis zu Art. 5 OECD-MA, Anti-Fragmentierungsklausel, Vertreterbegriff und Bedeutung unterschiedlicher DBA-Fassungen  
  • Homeoffice-Betriebsstätte im Inbound- und Outbound-Fall: Verfügungsmacht, 50-Prozent-Schwelle, geschäftlicher Grund und Anwendung der OECD-Kriterien auf ältere DBA, Sonderfall Leitungsfunktionen und aktuelle Kritik an der Verfügungsmacht als Tatbestandsmerkmal 
 

Ihre Mehrwerte auf einen Blick  
  • Mehr Sicherheit bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte nach nationalem Recht oder nach DBA-Grundsätzen begründet wird  
  • Klare Orientierung zu den neuen Aussagen der Finanzverwaltung gegenüber dem Entwurf vom 13.02.2026  
  • Einordnung aktueller BFH-Leitentscheidungen unmittelbar in die Beratungspraxis 
  • Sensibilisierung für verbleibende Praxisunsicherheiten 
 

Über den Referenten  

Sebastian Schmitz ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Seine Stärke liegt in der Verknüpfung von Verwaltungsperspektiven mit denen der Beratungspraxis: Von 2017 bis 2021 war Herr Schmitz beim Bundeszentralamt für Steuern in der Abteilung „Internationales Steuerrecht“ tätig. Derzeit baut er in der steuerlichen Grundsatzabteilung der DDP-Gruppe den Bereich „IStR“ mit auf und berät in dieser Funktion bei komplexen grenzüberschreitenden Konstellationen mit Auslandsbezug. 
Damit bringt Herr Schmitz genau den Werdegang mit, der für dieses Seminar entscheidend ist: Ein vertieftes Verständnis der Verwaltungsauffassung, Praxiserfahrung mit international begründeten Betriebsstätten sowie einen klaren Blick für jene Fragen, die sich nach diesem finalen BMF-Schreiben stellen. 
 
Starttermine & Details