Die elektronische Bescheidbekanntgabe nach DIVA II wird schon bald zum neuen Regelfall. Durch das Mindeststeueranpassungsgesetz wurde die Anwendung auf den 01.01.2027 verschoben. Gerade dieses zusätzliche Zeitfenster bietet Kanzleien die Chance, Prozesse, Vollmachten und VDB-Daten ohne Zeitdruck sauber aufzusetzen und die praktische Umsetzung in DATEV frühzeitig vorzubereiten. 
 


Warum dieses Seminar gerade jetzt unverzichtbar ist 
Die Verschiebung auf den 01.01.2027 bedeutet keinen Aufschub ohne Handlungsbedarf. Kanzleien müssen rechtzeitig klären, welche Daten in der Vollmachtsdatenbank erforderlich sind, wie der Abruf elektronischer Bescheide funktioniert und welche organisatorischen Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind. 

Wer die Umstellung im Sinne des DIVA II Verfahrens frühzeitig und strukturiert angeht, vermeidet hektische Anpassungen kurz vor dem Starttermin und schafft darüber hinaus Klarheit für Kanzlei, Mitarbeitende und Mandanten. 
 


Für wen ist dieses Seminar geeignet? 
Dieses Seminar richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater, Kanzleimitarbeitende und alle, die die elektronische Bescheidbekanntgabe nach § 122a AO organisatorisch vorbereiten und in DATEV praktisch umsetzen möchten. 

Besonders geeignet ist die Teilnahme für Kanzleien, die den Datenabruf über die Vollmachtsdatenbank rechtzeitig prüfen, typische Fehlerquellen vermeiden und ihre internen Abläufe bereits vor dem 01.01.2027 belastbar aufstellen wollen. 
 


Themenschwerpunkte 
  • Rechtsrahmen und Systematik des § 122a AO: Einordnung der gesetzlichen Grundlagen und ihrer Bedeutung für die elektronische Bescheidbekanntgabe 
  • Bedeutung der Verschiebung auf 2027: Warum der spätere Starttermin als strukturiertes Vorbereitungsfenster genutzt werden sollte 
  • Vollmachtsdatenbank in der Praxis: Welche Einstellungen für den elektronischen Bescheidabruf getroffen werden müssen 
  • DATEV-Demonstration: Abruf und Verarbeitung elektronischer Bescheide anhand des praktischen Ablaufs 
  • Empfehlungen für die sofortige Umsetzung in der Kanzlei: Welche Vorbereitungen bereits jetzt sinnvoll angestoßen werden können 
 


Ihre Mehrwerte auf einen Blick 
  • Schnelle Orientierung, welche organisatorischen und technischen Vorbereitungen bis zum 01.01.2027 relevant werden 
  • Mehr Sicherheit bei der Einordnung des § 122a AO und seiner Bedeutung für die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Kanzleipraxis 
  • Klarere Einschätzung, welche Daten und Einstellungen für einen reibungslosen Abruf über die Vollmachtsdatenbank erforderlich sind 
  • Praxisnaher Überblick über den DATEV-Ablauf beim Abruf und bei der Verarbeitung elektronischer Bescheide 
  • Strukturierte Nutzung der Verschiebung auf 2027 als Vorbereitungsfenster statt als bloßer Aufschub 
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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Online
über Microsoft Teams
12.10.2026
17:00-18:00 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
30.11.2026
16:00-17:00 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
03.12.2026
16:00-17:00 Uhr