
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Gewinnverwendung & -verteilung optimieren: Lernen Sie Gestaltungsoptionen bei der Gewinnverwendung und Gewinnverteilung kennen (inkongruente Gewinnverwendung, disquotale Gewinnausschüttungen, personenbezogene Rücklagekonten), um den unterschiedlichen Liquiditätsbedürfnissen der (Familien-)Gesellschafter gerecht zu werden.
- Nachträgliche Holding-Struktur: Erfahren Sie, wie Sie eine Holding-GmbH nachträglich errichten, um § 8b KStG in Anspruch zu nehmen oder GmbH-Anteile bei anstehendem Unternehmensverkauf steuerfrei zu veräußern, falls die Gründung ursprünglich versäumt wurde.
- Gewerbesteueroptimierung: Entdecken Sie Strategien zur Gewerbesteueroptimierung durch Sitzverlegung und Gründung von „Servicegesellschaften“.
- Genossenschaft als Gestaltungsinstrument: Prüfen Sie die Genossenschaft als taugliches Gestaltungsinstrument zur steuermindernden Berücksichtigung privater Aufwendungen, zur Erzielung steuerfreier Immobilieneinkünfte oder zur steueroptimierten Nachfolge.
- Immobilienvermögen steueroptimiert strukturieren: Erlangen Sie Expertise in der steueroptimierten Strukturierung von Immobilienvermögen („richtige“ Rechtsform, Senkung der Ertragsteuerbelastung, Vermeidung von Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Bestandsimmobilien).
- Einkünfte auf Kinder verlagern: Nutzen Sie Gestaltungsoptionen zur Verlagerung von Einkünften auf (minderjährige) Kinder, um Grundfreibeträge auszunutzen und Progressionseffekte zu erzielen.
- Begünstigte Übertragung von Vermögen: Lernen Sie Gestaltungsoptionen kennen, um „schädliches Verwaltungsvermögen“ (z.B. fremdvermietete Immobilien) sowie Großvermögen als nach §§ 13a/b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen zu übertragen.
- § 42 AO sicher beherrschen: Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden? Und wie können Sie dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
Themenschwerpunkte:
- Gestaltungsoptionen bei der Gewinnverwendung und Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung, disquotale Gewinnausschüttungen, personenbezogene Rücklagekonten), um den unterschiedlichen Liquiditätsbedürfnissen der (Familien-)Gesellschafter Rechnung zu tragen
- Wenn die Gründung einer Holding-GmbH versäumt wurde: Gestaltungsansätze zur nachträglichen Errichtung einer Holdingstruktur zur Inanspruchnahme von § 8b KStG bzw. zur steuerfreien Veräußerung von GmbH-Anteilen bei anstehendem Unternehmensverkauf
- Gewerbesteueroptimierung durch Sitzverlegung und Gründung von „Servicegesellschaften“
- Die Genossenschaft als taugliches Gestaltunginstrument zur steuermindernden Berücksichtigung privater Aufwendungen, zur Erzielung steuerfreier Immobilieneinkünfte oder zur steueroptimierten Nachfolge?
- Steueroptimierte Strukturierung von Immobilienvermögen („richtige“ Rechtsform, Senkung der Ertragsteuerbelastung, Vermeidung von Gewerbesteuer und Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Bestandsimmobilien)
- Gestaltungsoptionen zur Verlagerung von Einkünften auf (minderjährige) Kinder (Ausnutzung Grundfreibeträge und Erzielung von Progressionseffekten)
- Gestaltungsoptionen, um „schädliches Verwaltungsvermögen“ (z.B. fremdvermietete Immobilien) sowie Großvermögen als nach §§ 13a/b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen zu übertragen
- Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? – Was sollte man vermeiden? – Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
Empfohlen für:
Dieses Seminar ist unverzichtbar für Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihre Klienten als Unternehmer oder Immobilienbesitzer in komplexen steuerlichen Situationen beraten und ihnen über die laufende Beratung hinaus strategische Gestaltungsempfehlungen geben möchten. Sie erhalten das nötige Fachwissen, um rechtssichere und steuerlich vorteilhafte Lösungen zu entwickeln.
Ihr Nutzen:
Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung des Steuerrechts und der hohen Anforderungen an die Gestaltungsberatung bietet Ihnen dieses Seminar entscheidende Fachkompetenz. Sie erwerben praxisrelevante Gestaltungslösungen und ein tiefes Verständnis für die Grenzen des § 42 AO, wodurch Sie Ihren Mandanten einen erheblichen steuerlichen Mehrwert bieten und sich als strategischer Partner positionieren können.


