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EuGH: Kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung?
Der EuGH hat mit Urteil vom EuGH, Urteil v. 21.11.2018 - Rs. C-664/16 „Lucretiu Hadrian Vădan“ entschieden, dass der Vorsteuerabzug kann nicht allein auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, in dem die abziehbare Vorsteuer vom Gutachter geschätzt wird. Vielmer ist die Vorlage einer Rechnung zwingend erforderlich. Allerdings könnte diese ggf. durch eine Kopie der Ausgangsrechnung des Lieferes ersetzt werden.
Der EuGH hat mit Urteil vom EuGH, Urteil v. 21.11.2018 - Rs. C-664/16 „Lucretiu Hadrian Vădan“ entschieden, dass der Vorsteuerabzug kann nicht allein auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, in dem die abziehbare Vorsteuer vom Gutachter geschätzt wird. Vielmer ist die Vorlage einer Rechnung zwingend erforderlich. Allerdings könnte diese ggf. durch eine Kopie der Ausgangsrechnung des Lieferes ersetzt werden.