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Finanzverwaltung NRW gibt zentrale Prüffelder für die Bearbeitung von Steuererklärungen in 2019 bekannt
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat die Prüffelder für das Jahr 2019 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Im Kalenderjahr 2019 bearbeiten die Finanzämter die zentralen Prüffelder „Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ sowie „Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG“.
Daneben bestehen in den einzelnen Festsetzungsfinanzämter individuelle Weitere Schwerpunkte.
Welche Schwerpunkte das jeweilige Finanzamt genau prüft, finden Sie unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20190114-_liste_internet.pdf
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat die Prüffelder für das Jahr 2019 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Im Kalenderjahr 2019 bearbeiten die Finanzämter die zentralen Prüffelder „Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ sowie „Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG“.
Daneben bestehen in den einzelnen Festsetzungsfinanzämter individuelle Weitere Schwerpunkte.
Welche Schwerpunkte das jeweilige Finanzamt genau prüft, finden Sie unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20190114-_liste_internet.pdf