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Ab 2021 steigen das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag.
Dies hat der Bundesrat im „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ beschlossen.
Das Kindergeld steigt um 15 EUR je Kind und Monat auf 219 EUR für das erste und zweite Kind, 225 EUR für das dritte Kind und 250 EUR für das vierte und jedes weitere Kind.
Der Kinderfreibetrag wird mit Wirkung ab 2021 auf 5.460 EUR, der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 EUR erhöht.