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Neue Regeln für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/27670) zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe hat am 10.6.2021 den Bundestag und am 25.6.2021 den Bundesrat passiert. Das am 12.7.2021 verkündete Gesetz (BGBl 2021 I S. 2363) tritt am 1.8.2022 in Kraft. Mit ihm werden vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert. Bestehende Reglementierungen in der beruflichen Zusammenarbeit werden abgebaut und dadurch neue berufliche Chancen für Steuerberater/innen eröffnet.