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Die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm wurde kurz vor Ende der Antragsfrist bis zum 30.09.2022 verlängert. Zusätzlich wurden im Merkblatt zur Antragstellung einige Punkte aktualisiert und Klarstellungen vorgenommen.
Steuerberater Lukas Hendricks erklärt, welche Änderungen die Verlängerung der Frist mit sich bringt und was es sonst für Änderungen im Leitfaden zur Antragstellung gibt.