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Steuer-News mit Lukas Hendricks: Handlungsbedarf für die Fristverlängerung für die Corona Schlussabrechnung bis zum 30.09.2024 ? NEIN

Was jetzt noch tun müssen, um die Fristverlängerung für die Corona Schlussabrechnung bis zum 30. September 2024zu erhalten - nichts ! Mit Update vom 26. März wurden die bisher gewährten Fristverlängerung bis zum 31. März automatisch in Fristverlängerung bis zum 30.9.2024 umgestellt.

Zur Sicherheit einen Blick ins Portal zu werfen, kann nicht schaden und trägt zur Beruhigung bei. Steuerberater Lukas Hendricks zeigt Ihnen, wie sie persönlich prüfen können, ob die Fristverlängerung automatisch auf den 30. September umgestellt wurde.


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