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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Ratenzahlungsmöglichkeit für Rückzahlung NRW Soforthilfe

🔺 Die Rückzahlung von zu viel erhaltener NRW-Soforthilfe 2020 muss auf der Grundlage eines bestandskräftigen Bescheids unaufgefordert bis zum 30. November 2023 erfolgen. Der Betrag kann bis dahin ohne weitere Abstimmung mit der für Sie zuständigen Bezirksregierung insgesamt oder auch in mehreren Teilen überwiesen werden.

🔺 Über den 30.11. hinaus kündigt NRW nun eine Ratenzahlungsmöglichkeit bis zu 24 Monaten (im Einzelfall auch darüber hinaus) an.

🔺 Für wen das gilt und wo und wie die Ratenzahlung beantragt werden kann, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.

🔺 FAQ Rückmeldeverfahren: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-sofort...

🔺 FAQ Soforthilfe: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-sofort...

Bitte verwenden Sie für eine (auch anteilige) Rückzahlung der Soforthilfe ausschließlich die bei der Rückmeldung angegebene IBAN. Sie finden diese IBAN im Rückmeldeformular, in der Anlage Ihrer Eingangsbestätigung sowie im Abschnitt 4.3 unserer vollständigen FAQ.

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