STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Rückforderungen Corona-Hilfen: Wann kann der Staat verzichten?
Corona-Wirtschaftshilfen: Verzicht auf Rückforderungen und Niederschlagung – Aktuelle Rahmenvorgaben
Am 02.07.2025 wurden neue Vollzugshinweise zu den Coronahilfen veröffentlicht:
Darin haben sich Bund und Länder auf bundeseinheitliche Regelungen zur Zwangsvollstreckung von Rückforderungsansprüchen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November-/Dezemberhilfen, Neustarthilfen) verständigt.
Diese Regelungen betreffen insbesondere Fälle, in denen eine Rückforderung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.
Alle Details erklärt unser Coronahilfen-Experte Steuerberater Lukas Hendricks im Video.
Zum Download der Präsentation:
https://www.hendricks-consulting.de/aktuelles/rueckzahlung-coronahilfen-bei-insolvenz/index.html
Zu den Vollzugshinweisen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/Content/Artikel/vollzugshinweise.html
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