STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Schlussabrechnung Corona-Hilfen | Fristende für Fristverlängerung am 30.06.2023
? ACHTUNG Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 30.06.2023
? Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.
? Zum Video Wechsel des prüfenden Dritten: • Überbrückungshilf...
? Zum Video Fristverlängerung beantragen: • Update Schlussabr...
? Zum Video Einreichungsübersicht im Detail erklärt: • Nützliche Hilfe f...
?Info der StBK Sachsen-Anhalt: https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ue...
? Warum Sie die Fristverlängerung unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.
Wenn Ihnen dieses News-Format gefällt, informiert Sie unser Experte Lukas Hendricks in unseren monatlichen Steuer-News für Steuerberater*innen im Abo über alle wichtigen Neuerungen. Bleiben Sie auch in anderen Bereichen wie Umstrukturierung oder Gemeinnützigkeit immer up-to-date mit unseren Video Abos!
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? Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.
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