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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 11.9. mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen.
Das BZSt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Der Antrag muss nachfolgende Informationen
enthalten:
geführt wird.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.