Artikel 4 AI-Act:
KI-Kompetenz wird zur Schlüsselqualifikation

Die EU verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme verwenden, sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen verfügt. Was bedeutet das konkret? Und welche Konsequenzen bringt es mit sich?

Was früher „nur“ gegoogelt wurde, wird heute vermehrt in ChatGPT, Gemini, Perplexity oder andere Bots eingegeben. Diese interagieren sodann mittels „Large Language Modellen“ (LLM) in Chat-Form mit dem Nutzer und sind sehr intuitiv bedienbar. Den Sprachmodellen liegen riesige Trainingsdaten-Mengen zugrunde, sodass präzise Antworten erwartbar sind.

Aber: Auch die klassischen Suchmaschinen nutzen mittlerweile Künstliche Intelligenz, um möglichst genaue Antworten zu geben. Über die fast schon profane Nutzung hinaus werden inzwischen in nahezu allen Bereichen KI-Systeme verwendet, um Prozesse zu optimieren. Vor allem Unternehmen erkennen zunehmend das enorme Potenzial zur Verbesserung der eigenen Effizienz, aber auch um Innovationen voranzutreiben und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Die Einsatzmöglichkeiten erscheinen unendlich – doch sie bergen auch Risiken. So etwa die Möglichkeit der Verletzung von Datenschutz und Privatsphäre, die Ausgabe diskriminierender, intransparenter oder sogar fehlerhafter Ergebnisse (Halluzination), ggf. Sicherheitslücken in Systemen und nicht zuletzt auch ethische Herausforderungen (Wie weit darf KI gehen? Wie sehr darf sie Menschen beeinflussen?) – all das nimmt die Unternehmer in die Pflicht, nicht nur geeignete Strategien zu entwickeln – um eben diese Gefahren zu minimieren – sondern auch das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden langfristig zu erhalten bzw. bestenfalls sogar zu stärken.

Der großen Bedeutung Rechnung tragend, hat sich die Europäische Union dem Thema Künstliche Intelligenz angenommen und den „AI-Act“ (= Artificial Intelligence Act) vorgelegt. Dieser schafft einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen, vor allem in Unternehmen. Neben der wichtigen regulierenden Wirkung  sollen auf diesem Wege sowohl die Technologie als auch deren Chancen gefördert werden. Außerdem adressiert die (unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirkende) Rechtsverordnung das Schutzbedürfnis und andere Rechte aller Bürgerinnen und Bürger in der EU.

Von großer Relevanz für Unternehmen ist dabei insbesondere der Artikel 4. Dieser verpflichtet sämtliche Unternehmen und Organisationen, die Komplexität und Risiken von Künstlicher Intelligenz verantwortungsvoll zu managen. Er enthält eine gesetzliche Schulungspflicht der Belegschaft von „Betreibern“ von KI-Systemen. Dies sind per Definition alle, die mit KI arbeiten. Das gilt unabhängig davon, ob die Technologie im Kerngeschäft oder lediglich im Hintergrund – zum Beispiel als E-Mail Assistent oder in Form einer Nutzung des eingangs genannten Sprachmodells ChatGPT – zum Einsatz kommt. In solchen Fällen sind regelmäßige Schulungen zur KI-Kompetenz obligatorisch.
 

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Ab wann gelten die Regelungen?

Seit dem 02.02.2025 ist Artikel 4 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verbindlich. Das bedeutet, dass die Schulungspflicht schon heute besteht und bei Verstößen Sanktionen drohen.

Welche Sanktionen können verhängt werden?

Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dies entspricht dem EU-weiten Rahmen laut Artikel 99 AI-Act.

Wie kann ich mich vor Sanktionen schützen?

Durch die Inanspruchnahme qualifizierter Schulungsmaßnahmen, infolge derer die geforderten Kenntnisse und Kompetenzen durch einen Test abgefragt werden und das Bestehen anhand eines Teilnahmezertifikates dokumentiert wird.

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Weiterführendes Wissen zum Thema AI Act finden Sie hier: