Aktivrentengesetz: Rente reloaded?
Die Aktivrente ist längst mehr als ein Schlagwort. Sie steht für einen Paradigmenwechsel: Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, auch nach dem Renteneintritt beruflich aktiv zu bleiben – und die Politik hat darauf reagiert.
Was bedeutet das konkret? Und welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte sollten Sie kennen?
Aktiv bleiben – warum das Thema jetzt so wichtig ist
Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Insolvenzzahlen und Betriebsaufgaben, fehlende Unternehmensnachfolge – Szenarien, die Unternehmen und Gesellschaft aktuell mehr denn je vor große Herausforderungen stellen. Gleichzeitig sind viele Menschen heute im Rentenalter gesünder, leistungsfähig und motiviert, ihre Erfahrung weiterhin einzubringen. Das neue Aktivrenten-Gesetz soll jetzt auch steuerlich die Weichen stellen, damit sich Arbeiten im Alter auch wirklich lohnt.
Kurz und knackig: Faktencheck
👤 Begünstigung ab Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgänge ab 1964: 67 Jahre)
⏳ Zeitplan: Verabschiedung Gesetz: 19.12.2025 | Inkrafttreten: 01.01.2026
📖 Fundstelle Gesetz: § 3 Nr. 21 EStG
💰 Freibetrag: 2000 € / Monat
Was genau soll das neue Gesetz bringen?
Bereits seit 2023 (Flexi-Renten-Gesetz) können Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das neue Gesetz geht jedoch einen Schritt weiter: Geplant ist im Kern ein Freibetrag für Einkommen aus der Aktivrente von 2.000 €/Monat = 24.000 €/Jahr. Vom Lohn soll jedoch weiterhin der AG-Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden, noch unklar ist, ob auch Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.
Die Begünstigung soll jedoch nur für jeden Monat gelten, in dem tatsächlich gearbeitet wurde; Ansonsten würde der Jahresbetrag gezwölftelt. Außerdem kann der Arbeitnehmer den Freibetrag nicht bei zwei Arbeitgebern parallel beanspruchen.
Neben den steuerlichen Vorteilen soll die Aktivrente auch durch flexible Arbeitsmodelle punkten. Teilzeitlösungen, projektbezogene Tätigkeiten und befristete Verträge sollen erleichtert werden, um den individuellen Bedürfnissen älterer Arbeitnehmer gerecht zu werden.
Die genaue Ausgestaltung der Freibeträge und Abgaben wird mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes feststehen, die für den Dezember geplant ist. Das Inkrafttreten soll zum 1. Januar 2026 erfolgen. Unternehmen und deren Berater sollten sich daher bereits jetzt mit den neuen Möglichkeiten vertraut machen, um die Chancen optimal zu nutzen.
Was bedeutet das für Unternehmen und Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer bietet die Aktivrente die Chance, finanziell flexibel zu bleiben, soziale Kontakte zu pflegen und weiterhin Sinn im Berufsleben zu finden, ohne steuerliche Belastung. Unternehmen profitieren vom Wissen erfahrener Fachkräfte und können Engpässe überbrücken. Die Aktivrente ist damit nicht nur ein persönliches Modell, sondern vor allem auch ein strategisches Instrument für den Arbeitsmarkt.
Was bedeutet das für Steuerprofis?
Die Aktivrente eröffnet neue Möglichkeiten – aber auch neue Fragen;
➡️ Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
➡️ Wie lassen sich rechtliche Risiken vermeiden?
➡️ Und wie können Unternehmen die Aktivrente sinnvoll in ihre Personalstrategie integrieren?