Vor allem in Konzernstrukturen gehört die körperschaftsteuerliche Organschaft zu den wichtigsten, aber haftungsträchtigsten Bereichen der steuerlichen Beratung. Fehler beim Abschluss und der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (GAV), bei den Voraussetzungen des Organträgers oder der laufenden Deklaration können dazu führen, dass die Organschaft steuerlich beanstandet oder gar nicht erst anerkannt wird. Das neue BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 sowie brandaktuelle BFH-Rechtsprechungen, darunter das Urteil vom 05.11.2025 – I R 37/22 verschärfen den Blick auf bestehende Strukturen und eröffnen zugleich neue Spielräume, insbesondere für Holding- und Konzernstrukturen. 
 

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist 
 
Mit dem BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft aktualisiert. Im Zentrum stehen zwei besonders praxisrelevante Fragen: die zutreffende Bestimmung der fünfjährigen Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags und die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Personengesellschaft als Organträger. Darüber hinaus sorgen aktuelle BFH-Urteile wie die Entscheidung vom 05.11.2025 – I R 37/22 zur tatsächlichen und zeitnahen Durchführung des GAV für Klarheit – trotzdem verbleiben offene Fragen.  

Gerade bei bestehenden Organschaften entsteht dadurch neuer Prüfungsbedarf: Wird der Gewinnabführungsvertrag ordnungsgemäß umgesetzt? Erfüllt das herrschende Unternehmen die erforderlichen Voraussetzungen als Organträger? Welche Steuerrisiken können drohen? 

Für die Beratungspraxis bedeutet das: Bestehende Strukturen müssen rechtzeitig auf ihre Anerkennungssicherheit überprüft werden. Gleichzeitig lohnt sich der Blick auf neue Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere in Konzern-, Holding- und Betriebsaufspaltungsstrukturen. 
 

Wer sollte dieses Seminar besuchen? 
 
Dieses Seminar richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht, die Mandanten bei körperschaftsteuerlichen Organschaften rechtssicher beraten wollen. 
Besonders geeignet ist das Seminar für Beraterinnen und Berater, die sich in der Praxis mit Holding- und Konzernstrukturen, sowie Gewinnabführungsverträgen und Organschaften als Gestaltungsmittel befassen und die neue Verwaltungsauffassung sowie die aktuellen BFH-Grundsätze sicher anwenden möchten. 
 

Themenschwerpunkte 
  • Vor- und Nachteile der körperschaftsteuerlichen Organschaft: Welche Gestaltungsansätze müssen Sie in der Praxis kennen und welche Besonderheiten sind bei der Umsetzung zu beachten 
  • Neues BMF-Schreiben vom 17.07.2026:  Welche Aussagen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bestätigt, konkretisiert oder neu ausgerichtet wurden 
  • Personengesellschaft als Organträger: Eigene gewerbliche Tätigkeit, Betriebsaufspaltung, geschäftsleitende Holding - wie eine Personengesellschaft rechtssicher als Organträger installiert werden kann 
  •  Gewinnabführungsvertrag sicher gestalten und durchführen: Mindestlaufzeit, formale Anforderungen, zeitnahe Erfüllung und typische Anerkennungsrisiken, BFH-Urteil vom 05.11.2025 – I R 37/22: Welche Grundsätze der BFH für die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags aufstellt und welche Praxishinweise sich hieraus ergeben 
  • Darstellung in den Steuererklärungen: Was es mit der Anlage OT und Anlage OG auf sich hat 
  • Mehr- und Minderabführungen im Griff behalten: Ursachen und Folgen sogenannter Mehr- und Minderabführungen und wie diese bilanziert werden 


Ihre Mehrwerte auf einen Blick 
 
  • Mehr Sicherheit bei der Prüfung bestehender körperschaftsteuerlicher Organschaften nach den aktuellen Grundsätzen der Finanzverwaltung und des BFH 
  • Besseres Verständnis dafür, wann und wie Holding- und Konzernstrukturen steuerlich tragfähig gestaltet werden können 
  • Vermeidung haftungsträchtiger Fehler bei Gewinnabführungsverträgen und deren Durchführung 
  • Sicherer Blick für neue Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf Grundlage der aktuellen BFH-Rechtsprechung und des BMF-Schreibens 
  • Klarheit für die Bilanzierung und Darstellung von Organschaften in den Steuererklärungen 
  • Souveräne Behandlung von Mehr- und Minderabführungen in der Praxis 


Über den Referenten 

StB Marcel Jordan, M.Sc., Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM) und berät in der Praxis neben Unternehmensumwandlungen komplexe Konzern- und Organschaftsstrukturen. In diesem Seminar führt er Sie kompakt und praxisnah durch die Beratungshighlights und die aktuellen Änderungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft.  
Mit seiner fachlichen Einordnung unterstützt Marcel Jordan dabei, die neuen Grundsätze zu verstehen und sicher in der Praxis anzuwenden. 
 
 
 
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
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27.10.2026
09:00-12:00 Uhr
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22.02.2027
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08.06.2027
09:00-12:00 Uhr
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05.10.2027
09:00-12:00 Uhr