Die Satzung ist das Fundament jeder gemeinnützigen Organisation – und zugleich ihre größte steuerliche Schwachstelle. Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zeigen deutlich: Bereits kleine Unschärfen in der Formulierung können gravierende Folgen haben. Wer hier nicht präzise arbeitet, riskiert die Gemeinnützigkeit.
Warum dieses Seminar?
Die Steuerbegünstigung von Vereinen, Stiftungen und gGmbHs hängt maßgeblich von einer formal und inhaltlich fehlerfreien Satzung ab. Diese – und nicht mehr nur die tatsächliche Tätigkeit – entscheidet heute über die Gemeinnützigkeit.
Die BFH-Rechtsprechung zum Jahresende 2025 verschärft die Anforderungen weiter: Allgemeine Formulierungen oder unklare Zweckbestimmungen bzw. unvollständige Ausführungen darüber, wie der Zweck verwirklicht wird, reichen nicht mehr aus.
In der Praxis zeigt sich immer häufiger, dass selbst über Jahre unbeanstandete Satzungen erhebliche Risiken enthalten, da bestimmte Punkte nicht mitgedacht wurden. Dies betrifft beispielsweise Fördervereine, die Amtszeit von Vorständen, die Frage der Vergütung von Organmitgliedern oder Kooperationen.
Das Seminar zeigt anhand aktueller Rechtsprechung, worauf es bei der Satzungsgestaltung heute wirklich ankommt – und wo typische Fehlerquellen liegen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen?
Themenschwerpunkte
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
Über den Referenten
Rechtsanwalt Michael Röcken ist auf die Beratung von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Seine Schwerpunkte liegen im Vereins-, im Verbands- sowie im Gemeinnützigkeitsrecht.
Er ist zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht und Stiftungsberater sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Beratungsgebiet. Als langjähriger Referent ist er regelmäßig für das IFU-Institut tätig und darüber hinaus seit 2024 Lehrbeauftragter für Non-Profit-Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Warum dieses Seminar?
Die Steuerbegünstigung von Vereinen, Stiftungen und gGmbHs hängt maßgeblich von einer formal und inhaltlich fehlerfreien Satzung ab. Diese – und nicht mehr nur die tatsächliche Tätigkeit – entscheidet heute über die Gemeinnützigkeit.
Die BFH-Rechtsprechung zum Jahresende 2025 verschärft die Anforderungen weiter: Allgemeine Formulierungen oder unklare Zweckbestimmungen bzw. unvollständige Ausführungen darüber, wie der Zweck verwirklicht wird, reichen nicht mehr aus.
In der Praxis zeigt sich immer häufiger, dass selbst über Jahre unbeanstandete Satzungen erhebliche Risiken enthalten, da bestimmte Punkte nicht mitgedacht wurden. Dies betrifft beispielsweise Fördervereine, die Amtszeit von Vorständen, die Frage der Vergütung von Organmitgliedern oder Kooperationen.
Das Seminar zeigt anhand aktueller Rechtsprechung, worauf es bei der Satzungsgestaltung heute wirklich ankommt – und wo typische Fehlerquellen liegen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen?
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerberatenden Kanzleien
- Berater im Bereich Non-Profit-, Vereins-, Verbands- und Stiftungsrecht
Themenschwerpunkte
- Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit nach §§ 59, 60, 60a AO
- Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Satzungsgestaltung
- Typische Fehler und aktuelle Risiken unter Beachtung der Grenzen der Mustersatzung
- Anforderungen an die konkrete Bestimmung steuerbegünstigter Zwecke
- Abgrenzung zwischen Satzungsregelung und tatsächlicher Geschäftsführung
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
- Sie erkennen, welche Satzungsregelungen aktuell besonders risikobehaftet sind
- Sie verstehen die verschärften Anforderungen der Finanzverwaltung besser
- Sie können typische Fehlerquellen schnell identifizieren und vermeiden
- Sie gewinnen Sicherheit bei der Prüfung und Gestaltung von Vereinssatzungen
- Sie erhalten einen Überblick über die praktische Umsetzung aktueller Urteile
Über den Referenten
Rechtsanwalt Michael Röcken ist auf die Beratung von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Seine Schwerpunkte liegen im Vereins-, im Verbands- sowie im Gemeinnützigkeitsrecht.
Er ist zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht und Stiftungsberater sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Beratungsgebiet. Als langjähriger Referent ist er regelmäßig für das IFU-Institut tätig und darüber hinaus seit 2024 Lehrbeauftragter für Non-Profit-Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Referenten
Michael Röcken (Rechtsanwalt, Spezialist für Vereins- und Stiftungsrecht)
Ansprechpartner
Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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14.07.2026
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