+++ Bereits mit den geplanten Änderungen des GrEStG bei der Besteuerung von Share Deals: Vermeidung der doppelten GrESt bei Verletzung der Anzeigepflichten (Signing-Closing) durch "Umkehr des Besteuerungsvorrangs" (§ 1 Abs. 3 / Abs. 3a sollen Vorrang vor § 1 Abs. 2a / 2b GrEStG bekommen; Dauerhafte Fortgeltung der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG +++
Die drei entscheidenden Vorteile dieses Seminars:
Stetig steigende Grundstückspreise und Steuersätze haben dazu geführt, dass sich die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu einem deutlichen Kostenfaktor entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund steht der steuerliche Berater zunehmend vor der Herausforderung, dem Mandanten Maßnahmen und Gestaltungen zur Vermeidung oder zumindest Reduzierung der Grunderwerbsteuerbelastung an die Hand zu geben.
Darüber hinaus hat das Grunderwerbsteuerrecht mittlerweile eine Komplexität erreicht, die selbst versierte Berater vor Probleme stellt und immense Haftungsrisiken mit sich bringt. Zu nennen sind hier insbesondere die sog. Ergänzungstatbestände (§ 1 Abs. 2a ff. GrEStG), nach denen Grunderwerbsteuer ausgelöst werden kann, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft unmittelbar oder auch nur mittelbar verändern sowie die umfangreichen Anzeigepflichten bei Anteilskaufverträgen, deren Nichterfüllung eine mehrfache Belastung mit Grunderwerbsteuer zur Folge haben kann.
Das Seminar stellt die beratungsrelevanten GrESt-Themen anhand von Praxisfällen dar. Die Darstellung orientiert sich hierbei am Aufbau des GrEStG, damit auch der nicht vertieft mit dem GrEStG vertraute Berater weiß, an welcher Stelle im Gesetz die entsprechenden Themen verortet sind.
Abgerundet wird das Seminar mit einem Ausblick auf die zu erwartende „große Reform“ der Grunderwerbsteuer.
Themenschwerpunkte:
Die drei entscheidenden Vorteile dieses Seminars:
- Praxisnahe Sicherheit im Umgang mit GrESt
Berater/innen lernen, typische Fallstricke beim Grundstücks- und Anteilskauf zu erkennen und zu vermeiden, z. B. doppelte GrESt bei Share Deals oder Fehler bei Anzeigepflichten.
- Gestaltungschancen gezielt nutzen
Das Seminar vermittelt konkrete Ansätze zur Reduzierung oder Vermeidung der Grunderwerbsteuer, inkl. Asset-Deal vs. Share-Deal-Strategien, steuerfreie Übertragungen und Nutzung aktueller Vergünstigungen (§§ 3, 5, 6, 6a GrEStG).
- Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen verstehen
Teilnehmer/innen erhalten einen kompakten Überblick über aktuelle BFH-Entscheidungen (u. a. Highlight BFH vom 09.07.2025) und Gesetzesänderungen (9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, JStG 2024), wodurch Beratungsfehler minimiert und Haftungsrisiken reduziert werden.
Stetig steigende Grundstückspreise und Steuersätze haben dazu geführt, dass sich die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu einem deutlichen Kostenfaktor entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund steht der steuerliche Berater zunehmend vor der Herausforderung, dem Mandanten Maßnahmen und Gestaltungen zur Vermeidung oder zumindest Reduzierung der Grunderwerbsteuerbelastung an die Hand zu geben.
Darüber hinaus hat das Grunderwerbsteuerrecht mittlerweile eine Komplexität erreicht, die selbst versierte Berater vor Probleme stellt und immense Haftungsrisiken mit sich bringt. Zu nennen sind hier insbesondere die sog. Ergänzungstatbestände (§ 1 Abs. 2a ff. GrEStG), nach denen Grunderwerbsteuer ausgelöst werden kann, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft unmittelbar oder auch nur mittelbar verändern sowie die umfangreichen Anzeigepflichten bei Anteilskaufverträgen, deren Nichterfüllung eine mehrfache Belastung mit Grunderwerbsteuer zur Folge haben kann.
Das Seminar stellt die beratungsrelevanten GrESt-Themen anhand von Praxisfällen dar. Die Darstellung orientiert sich hierbei am Aufbau des GrEStG, damit auch der nicht vertieft mit dem GrEStG vertraute Berater weiß, an welcher Stelle im Gesetz die entsprechenden Themen verortet sind.
Abgerundet wird das Seminar mit einem Ausblick auf die zu erwartende „große Reform“ der Grunderwerbsteuer.
Themenschwerpunkte:
- Darstellung der Systematik des GrEStG anhand von Praxisbeispielen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
- Vor- und Nachteile von Grundstückskaufvertrag (Asset Deal) <> Anteilskaufvertrag (Share Deal) sowie entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten
- Gestaltungsansätze zur grunderwerbsteuerfreien Übertragung von Bestandsimmobilien auf eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Nutzung der Steuervergünstigungen nach §§ 3, 5, 6 und 6a GrEStG
- Neue Gestaltungsansätze zur nach § 6a GrEStG steuerfreien Übertragung von Immobilien auf eine GmbH durch BFH v. 25.9.2024 (II R 2/22)
- BFH v. 30.10.2024 (II R 18/22) zur GrESt bei nachträglichen Sonderwünschen
- Auswirkungen der Abschaffung des Gesamthandsprinzips zum 1.1.2024 durch das MoPeG auf die §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG und die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung
- Dauerhafte Fortgeltung der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG
- Praxisrelevante Änderungen durch das JStG 2024 (§ 1 Abs. 4a GrEStG zur Zurechnung von Grundstücken in Beteiligungsketten, § 23 Abs. 27 GrEStG zur Anwendbarkeit der §§ 5 und 6 GrEStG)
- Besondere Herausforderungen bei der Erfüllung der Anzeigepflichten nach §§ 18 ff. GrEStG beim Anteilskaufvertrag / Share Deal (doppelte GrESt durch Signing-Closing-Problematik und Gefahr einer leichtfertigen Steuerverkürzung)
- Highlight-Entscheidung des BFH vom 9.7.2025 (II B 13/25) zur doppelten GrESt beim Anteilskaufvertrag: Licht am Ende des Signing-Closing-Tunnels bei Immobilien-Share-Deals!
- Abhilfe durch den Gesetzgeber durch die geplante "Umkehr des Besteuerungsvorrangs" (§ 1 Abs. 3 / Abs. 3a sollen Vorrang vor § 1 Abs. 2a / 2b GrEStG bekommen) im Rahmen des "Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften"?
- Ausblick: Zu erwartende Änderungen des GrEStG durch die zu erwartende „große Reform der GrESt“
Referenten
Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner
Marina Schmitz
schmitz@ifu-institut.de
0228 52000-33
Ansprechpartner
Katharina Meiranke
meiranke@ifu-institut.de
0228 52000-27
Starttermine & Details