Zahlungen an ausländische Referenten, Künstler, Sportler, Lizenzgeber und Aufsichtsräte wirken in der Praxis oft unspektakulär – aufgrund des Steuerabzugs nach § 50a EStG sind diese häufig aber doch nicht so trivial wie zunächst angenommen. Unsere Veranstaltung schult zu und informiert über diverse komplexe Abgrenzungsfragen.
Über das Seminar
Bei bestimmten inländischen – beschränkten steuerpflichtigen – Einkünften von Steuerausländern wird Einkommen‑ bzw. Körperschaftsteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a EStG). Zu diesen Einkünften zählen u. a. künstlerische und sportliche Darbietungen (einschließlich der Verwertung dieser Leistungen), Rechte‑ und Lizenzüberlassungen sowie Tätigkeiten als Aufsichts‑ oder Verwaltungsratsmitglied. Den Abzug nimmt dabei stets der Schuldner der Vergütung vor – und haftet für Einbehalt und Abführung der Steuer.
Weil das Abzugsverfahren komplex ist und Risiken birgt, stellt es die Beratungspraxis vor große Herausforderungen.
Unser Seminar begegnet dieser besonderen Challenge, behandelt Abgrenzungsfragen, viertieft das Verhältnis der Norm zu verschiedenen DBAs / internationalen Richtlinien und hilft Ihnen bei der Beratung rund um die tatsächliche Durchführung des Abzugs.
Kanzleien mit entsprechender Mandatierung – aufgepasst!
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Freistellung von der Quellensteuerpflicht bzw. eine Erstattung abgeführter Steuern möglich. Die Regelungen zum Freistellung‑ und Erstattungsverfahren in § 50c EStG sowie die Anti‑Missbrauchs‑Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wurden durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 reformiert – das Kontrollmeldeverfahren ist entfallen. Verschaffen Sie sich daher einen Überblick zu den Grundlagen des Abzugsverfahrens und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Entlastung von Abzugssteuern. Der geschulte Blick unseres Referenten in die eigene Berufspraxis und eine Darstellung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung runden das Angebot ab.
Themenschwerpunkte:
- Grundlagen zur beschränkten Steuerpflicht
- Begriff der bestimmten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietung
- Begriff der Rechteüberlassung
- Abgrenzungsfragen bei Videoaufzeichnungen, Streaming und gemischten Verträgen
- Softwareüberlassung / Softwareentwicklung
- Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter‑Tochter‑Richtlinie sowie Zins‑ und Lizenzrichtlinie
- Person des Abzugsverpflichteten
- Abzugsverfahren nach § 50a EStG: Einbehalt, Abführung und Anmeldung von Quellensteuern der Steuer nach § 50a EStG bei unterschiedlichen Einkunftsarten (Bemessungsgrundlage, Betriebsausgaben / Werbungskosten und Steuersatz)
- Freistellungs‑ und Erstattungsverfahren: AbzStEntModG vom 02.06.2021
- Aktuelle Entwicklungen zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
- Strukturierter Überblick über Tatbestände, Abgrenzungsfragen und Abwicklung
- Fahrplan für Freistellungs‑ und Erstattungsverfahren in der aktuellen Rechtslage
- Kenntnis über die Haftungsrisiken des Vergütungsschuldners und entsprechende Beratungsansätze
Über den Referenten
Dr. Eugen Mehlhaf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater sowie Partner bei Streck Mack Schwedhelm. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im nationalen und internationalen Ertragsteuerrecht sowie in der streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Er publiziert regelmäßig zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts und ist als Lehrbeauftragter sowie Dozent tätig. Darüber hinaus war Dr. Mehlhaf Berichterstatter der deutschen Landesgruppe der International Fiscal Association (IFA) beim IFA‑Weltkongress 2025 und ist damit eng in die fachliche Diskussion und Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts eingebunden.