+++ Die geplanten Änderungen durch das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ – Die gravierenden Auswirkungen auf die grunderwerbsteuerliche Praxis – Vollständiger Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Share Deals – Dauerhafte Fortgeltung der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG +++
Mit dem aktuellen „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 14.01.2026 nimmt sich der Gesetzgeber dem vermutlich größten Praxisproblem der Grunderwerbsteuer an: dem Risiko der doppelten Grunderwerbsteuer infolge der Verletzung der Anzeigepflichten bei Immobilien-Share-Deals (sog. Signing-Closing-Problematik).
Der Entwurf sieht einen vollständigen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Share Deals vor, indem die bislang nachrangigen § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG den bisher vorrangigen § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG vorgehen sollen.
Die Rechtsfolgen der geplanten Änderungen gehen weit über die Anzeigepflichten und die Signing-Closing-Problematik hinaus. So haben sie z.B. unmittelbare Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 3 bis Nr. 7 GrEStG und die Vergünstigungen der §§ 5 und GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften, die seit dem 01.07.2021 wegen der vorrangigen Geltung des § 1 Abs. 2b GrEStG nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
Darüber hinaus spricht sich des Finanzausschuss des Bundesrats dafür aus, §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG dauerhaft anzuwenden. Ohne gesetzliche Änderung würden diese Vergünstigungen ab dem 1.1.2027 durch Auslaufen des § 24 GrEStG nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Da der Gesetzentwurf noch im ersten Halbjahr 2026 Bundestag und Bundesrat passieren soll, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den geplanten Änderungen. In dem Seminar stellt Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt) die anstehenden Änderungen und deren Auswirkungen für die Praxis dar.
Themenübersicht:
- Kritische Würdigung der geplanten Änderungen des GrEStG
- Vermeidung der doppelten Grunderwerbsteuer bei der Verletzung von Anzeigepflichten (Signing-Closing) <> Ausweitung der gesamtschuldnerischen Haftung und der Anzeigepflichtigen
- Positiver Nebeneffekt: Beseitigung der „Kollateralschäden“, die mit der Einführung des § 1 Abs. 2b GrEStG verbunden waren
- Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG
- Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen §§ 5 und 6 GrEStG
- Inanspruchnahme § 1 Abs. 6 GrEStG
- Fortgeltung der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG über den 31.12.2026 hinaus
- Noch bestehender Anpassungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren
- Praktische Auswirkungen auf aktuell anstehende Anteilsübertragungen