+++ Die geplanten Änderungen durch das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ – Die gravierenden Auswirkungen auf die grunderwerbsteuerliche Praxis – Vollständiger Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Share Deals +++
Mit dem aktuellen „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 14.01.2026 nimmt sich der Gesetzgeber dem vermutlich größten Praxisproblem der Grunderwerbsteuer an: dem Risiko der doppelten Grunderwerbsteuer infolge der Verletzung der Anzeigepflichten bei Immobilien-Share-Deals (sog. Signing-Closing-Problematik).
Der Entwurf sieht einen vollständigen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Share Deals vor, indem die bislang nachrangigen § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG den bisher vorrangigen § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG vorgehen sollen.
Die Rechtsfolgen der geplanten Änderungen gehen weit über die Anzeigepflichten und die Signing-Closing-Problematik hinaus. So haben sie z.B. unmittelbare Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 3 bis Nr. 7 GrEStG und die Vergünstigungen des § 5 GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften, die seit dem 01.07.2021 wegen der vorrangigen Geltung des § 1 Abs. 2b GrEStG nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
In dem Seminar stellt Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt) die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen für die Praxis dar.
Themenübersicht:
- Kritische Würdigung der geplanten Änderungen des GrEStG
- Vermeidung der doppelten Grunderwerbsteuer bei der Verletzung von Anzeigepflichten (Signing-Closing) <> Ausweitung der gesamtschuldnerischen Haftung und der Anzeigepflichtigen
- Positiver Nebeneffekt: Beseitigung der „Kollateralschäden“, die mit der Einführung des § 1 Abs. 2b GrEStG verbunden waren
- Inanspruchnahme der personenbezogenen Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG
- Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen des § 5 GrEStG
- Noch bestehender Anpassungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren
- Praktische Auswirkungen auf aktuell anstehende Anteilsübertragungen