Eine Bäckerei nutzt das Erdgeschoss eines Gebäudes gewerblich, die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss privat. Vier Jahre später erweitert die Bäckerei ihr Angebot um ein Café und übernimmt dafür das 1. Obergeschoss. Die Vorsteuer aus der Herstellung wurde entsprechend der ursprünglichen Nutzung aufgeteilt – die Sache schien erledigt.
Tatsächlich beginnt hier die eigentliche Herausforderung: Jede Nutzungsänderung im Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG kann eine anteilige Vorsteuerkorrektur auslösen. Aber ist eine nachteilige Vorsteuerkorrektur – hier zugunsten des Unternehmers - überhaupt noch möglich? Wer die Zuordnung zum Unternehmensvermögen nicht von Anfang an sauber dokumentiert, hat später keine Argumentationsgrundlage mehr gegenüber der Finanzverwaltung.
Warum dieses Seminar unverzichtbar ist
Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Objekten zählt zu den fehleranfälligsten Bereichen der Umsatzsteuer – nicht, weil die Norm neu wäre, sondern weil ihre Anwendung selten trivial ist: Welcher Schlüssel ist sachgerecht? Was passiert, wenn sich Nutzungsverhältnisse über Jahre verschieben oder die Immobilie ganz veräußert wird? Ungenauigkeiten bedeuten Nachzahlungen, Zinsen und Haftungsrisiken.
Für wen ist dieses Seminar geeignet?
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie erfahrene Kanzleimitarbeitende, die Mandate mit gemischt genutzten Immobilien oder Investitionsgütern betreuen. Ebenso für Fachkräfte im Rechnungswesen von Unternehmen mit steuerfreien und steuerpflichtigen Umsatzanteilen, die Berichtigungssachverhalte frühzeitig erkennen möchten.
Themenschwerpunkte
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
Über die Referentin
Pia Brohl ist Geschäftsführerin der interVATim GmbH Rechts- und Steuerberatung. Sie berät Unternehmen zu komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen – von grenzüberschreitenden Sachverhalten bis zu Umstrukturierungen. Als Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern bringt sie zudem einen ganzheitlichen Blick auf indirekte Steuern entlang nationaler und internationaler Wertschöpfungsketten mit.
Tatsächlich beginnt hier die eigentliche Herausforderung: Jede Nutzungsänderung im Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG kann eine anteilige Vorsteuerkorrektur auslösen. Aber ist eine nachteilige Vorsteuerkorrektur – hier zugunsten des Unternehmers - überhaupt noch möglich? Wer die Zuordnung zum Unternehmensvermögen nicht von Anfang an sauber dokumentiert, hat später keine Argumentationsgrundlage mehr gegenüber der Finanzverwaltung.
Warum dieses Seminar unverzichtbar ist
Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Objekten zählt zu den fehleranfälligsten Bereichen der Umsatzsteuer – nicht, weil die Norm neu wäre, sondern weil ihre Anwendung selten trivial ist: Welcher Schlüssel ist sachgerecht? Was passiert, wenn sich Nutzungsverhältnisse über Jahre verschieben oder die Immobilie ganz veräußert wird? Ungenauigkeiten bedeuten Nachzahlungen, Zinsen und Haftungsrisiken.
Für wen ist dieses Seminar geeignet?
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie erfahrene Kanzleimitarbeitende, die Mandate mit gemischt genutzten Immobilien oder Investitionsgütern betreuen. Ebenso für Fachkräfte im Rechnungswesen von Unternehmen mit steuerfreien und steuerpflichtigen Umsatzanteilen, die Berichtigungssachverhalte frühzeitig erkennen möchten.
Themenschwerpunkte
- Grundlagen der Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern bei gemischter Nutzung
- Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
- Besonderheiten beim Immobilienerwerb und beim Bau von Gebäuden
- Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG: Auslöser, Fristen, Berechnung
- Vorsteuerkorrektur bei Immobilienveräußerung: Behandlung innerhalb und außerhalb des Berichtigungszeitraums, Optionsmöglichkeiten nach § 9 UStG
- Aktuelle BMF-Schreiben und Rechtsprechung
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
- Klare Entscheidungshilfe für den richtigen Aufteilungsschlüssel
- Sicherer Umgang mit Nutzungsänderungen über den ganzen Berichtigungszeitraum
- Weniger Nacharbeit bei komplexen Mischnutzungsfällen
Über die Referentin
Pia Brohl ist Geschäftsführerin der interVATim GmbH Rechts- und Steuerberatung. Sie berät Unternehmen zu komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen – von grenzüberschreitenden Sachverhalten bis zu Umstrukturierungen. Als Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern bringt sie zudem einen ganzheitlichen Blick auf indirekte Steuern entlang nationaler und internationaler Wertschöpfungsketten mit.
Referenten
Pia Brohl (Dipl. Finanz, Steuerberaterin, Fachberaterin Zölle&Verbrauchsteuern)
Ansprechpartner
Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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08.12.2026
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25.02.2027
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12.05.2027
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09.12.2027
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