+++ Eilmeldung: Brandaktuelles BMF-Schreiben vom 11.11.2025 zur steuerlichen Behandlung von selbst getragenen Stromkosten von Arbeitnehmern verändert alles – Die notwendigen kurzfristigen Anpassungen in Abrechnungsprozessen, der Nachweisführung und in HR-Systemen +++ 
 

Hintergrund 
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 11.11.2025 wesentliche Änderungen zur steuerlichen Behandlung von selbst getragenen Stromkosten von Arbeitnehmern veröffentlicht. 
 
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Möglichkeit, steuerfreie Pauschalen für das Laden eines betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugs beim Arbeitnehmer zu Hause anzusetzen. Stattdessen sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, die Erstattung auf Basis konkreter Einzelabrechnungen oder einer Jahrespauschale nach Durchschnittswerten vorzunehmen. 
 
Diese Änderung macht kurzfristige Anpassungen in Abrechnungsprozessen, der Nachweisführung und in HR-Systemen erforderlich.  
 

Seminarinhalte:

1. Überblick über die Neuregelung (ab 01.01.2026) 
  • Wegfall der bisherigen monatlichen Pauschalen für häuslichen Ladestrom 
  • Übergangsfragen zum Jahreswechsel 
  • Anwendungsbereich: Dienstwagen, Hybridfahrzeuge, Ladevorgänge zu Hause 


2. Zulässige Abrechnungsverfahren nach dem BMF-Schreiben 
  • Erstattung nach tatsächlichen Kosten 
    • Ermittlung der Strommenge über separaten Zähler (stationär oder mobil) 
    • Berechnung anhand des individuellen Vertragspreises 
  • Jahrespauschale auf Basis der Strompreisstatistik 
    • Durchschnittspreis pro kWh (Statistisches Bundesamt) 
    • Berechnung der Jahrespauschale je Fahrzeugtyp 
  • Voraussetzungen für die Nutzung des Wahlrechts


3. Anforderungen an Nachweise & Dokumentation 
  • Welche Messwerte erforderlich sind 
  • Zulässigkeit mobiler Messgeräte 
  • Dokumentationspflichten für Arbeitgeber 
  • Aufbewahrungspflichten & digitale Erfassungssysteme 


4. Auswirkungen auf Payroll & HR-Systeme 
  • Übergang von Pauschalabrechnung zur Einzelabrechnung 
  • Erforderliche Datenpunkte (Zählerstände, Vertragsstrompreis, kWh-Daten) 
  • 5. Erhöhung des maßgebenden Bruttolistenpreises bei reinen E-Fahrzeugen nach dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm 
 
6. Umsatzsteuerliche Auswirkungen 
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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Online
über Microsoft Teams
03.12.2025
15:30-16:30 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
26.01.2026
15:30-16:30 Uhr