Gestaltungsüberlegungen zum Wegzug ins Ausland werden in der Praxis zunehmend angefragt. Steuerliche Privilegien im Ausland lassen den Schritt sinnvoll erscheinen. In der Beratung zeigt sich jedoch schnell: Was auf dem Papier einfach wirkt, entfaltet in der Praxis eine hohe Dynamik – mit weitreichenden steuerlichen und unternehmerischen Konsequenzen.
Warum dieses Seminar?
Die gestiegene Mobilität sowie attraktive steuerliche Angebote vieler Staaten haben den Wegzug von Unternehmerfamilien und vermögenden Privatpersonen in den Fokus der Beratung im internationalen Steuerrecht gerückt. Länder wie u.a. Griechenland, Italien, Spanien oder auch Malta eröffnen Zuwanderern auf Antrag teils erhebliche Privilegien – von Pauschalbesteuerung über Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte bis zu Steuersatzvorteilen oder Investitionsförderung. Es sollte daher nicht überraschen, dass Mandantinnen und Mandanten hellhörig werden – vor allem dann, wenn der eigene Wirtschaftsstandort schwächelt.
Zeitgleich mit dem Zuwachs an entsprechenden Möglichkeiten hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in den vergangenen Jahren deutlich verschärft und erweitert. Wegzugsberatung darf den Blick jedoch nicht auf § 6 AStG beschränken. Erforderlich ist vielmehr ein ganzheitlicher Ansatz als Zusammenspiel eines geschulten Blickes in das Ausland, nationalem Recht, Abkommensrecht sowie fortwirkenden Pflichten in Deutschland (Einkommensteuer und Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer). Ebenso sind unternehmerische Aktivitäten aus dem Ausland, Fragen zur Geschäftsleitung/Betriebsstätte und saubere Dokumentations‑ bzw. Beweisvorsorgemaßnahmen mitzudenken.
Wer sollte dieses Seminar besuchen?
Dieses Seminar richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater, die regelmäßig mit Auslandssachverhalten konfrontiert sind und über Erfahrungen auf diesem Beratungsgebiet verfügen. Diese erhalten einen strukturierten Überblick über die maßgeblichen Regelungsbereiche, erfahren wie steuerliche Privilegien realistisch einzuordnen sind und vertiefen das vorhandene Wissen rund um Wegzugs‑ und Entstrickungstatbestände sowie entsprechende Strategien und Steuerungsansätze.
Themenschwerpunkte:
Ausländische Sondersteuerregime und deren Folgen für die deutsche Besteuerung
- Ausgewählte Sondersteuerregime: Aufwands- und Pauschalbesteuerung, Non‑Dom‑Regime, Remittance‑Basis, Steuervorteile für Arbeitnehmer, Lex Beckham und Lex Mbappe
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG und § 4 AStG
- Abkommensschutz: Begriff der Ansässigkeit nach Art. 4 OECD‑MA
- Egalisierung ausländischer Vorteile durch Switch‑Over zur Anrechnungsmethode
Entstrickungstatbestände und Vermeidungsstrategien
- Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Häufige Sachverhalte und Rechtsfolgen
- Entstrickungsbesteuerung: Entnahmefiktion, Fiktion der Betriebsaufgabe und Ausgleichsposten nach § 4g EStG
- Abwehrberatung: Ansässigkeitsmanagement, Steuerung der Beteiligungshöhe, Anteilsübertragungen unter Beibehalt von Vermögensrechten, Rückkehrerregelung und begrenzter Abkommensschutz bei Sonderregimen
Verlagerung der Geschäftsleitung / Begründung von Betriebsstätten
- Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung
- Geschäftsleitungsbetriebsstätte
- Betriebsstätte im Homeoffice
Ihre Mehrwerte auf einen Blick
- Ganzheitlicher Ansatz statt isolierte Betrachtung einzelner Normen
- Realistische Einordnung ausländischer Privilegien und ihrer Grenzen
- Struktur und Orientierung für Beratung, Dokumentation und Risikosteuerung
Über den Referenten
Dr. Eugen Mehlhaf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater sowie Partner bei Streck Mack Schwedhelm. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im nationalen und internationalen Ertragsteuerrecht sowie in der streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Er publiziert regelmäßig zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts und ist als Lehrbeauftragter sowie Dozent tätig. Darüber hinaus war Dr. Mehlhaf Berichterstatter der deutschen Landesgruppe der International Fiscal Association (IFA) beim IFA‑Weltkongress 2025 und ist damit eng in die fachliche Diskussion und Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts eingebunden.