Vermögen schenkungsteuerfrei auf den Ehegatten übertragen! -  Pflichtteilsansprüche missliebiger Kinder reduzieren! - Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützen! -  AfA-Step-Up bei Bestandsimmobilien erreichen! - Nicht angezeigte Ehegattenschenkungen nachträglich heilen! 
 
 

+++ Inkl. der neuen Highlight-Entscheidungen: BFH v. 9.5.2025 zur nachträglichen Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel und BFH v. 9.4.2025 zur Abgrenzung "steuerbare Pauschalabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung" +++ 
 

Der Güterstandswechsel ist ein hervorragendes Gestaltungsinstrument, um Vermögen zwischen Eheleuten steuerfrei zu übertragen. Solche Vermögensübertragungen sind insbesondere bei der Nachfolgeplanung von Bedeutung, wenn das Vermögen zwischen Eheleuten sehr ungleich verteilt ist. Durch einen Güterstandswechsel kann auch der weniger vermögende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Steuerfreibeträge des ErbStG bei Vermögensübertragungen auf die Kinder und Enkelkinder auszunutzen.
  
Darüber hinaus kann ein Güterstandswechsel steuerlich genutzt werden, um nicht angezeigte Schenkungen zwischen Eheleuten zu heilen, indem die schenkungs- und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nachträglich beseitigt werden. In ertragsteuerlicher Hinsicht lässt sich mit einem Güterstandswechsel bei Bestandsimmobilien ein AfA-Step-Up erreichen, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden.  

Überdies können durch einen Güterstandswechsel Vermögenswerte vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt (Vermögensschutz / Asset Protection) und Pflichtteilsansprüche „missliebiger“ Kinder reduziert werden. 

In dem Seminar werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die zu beachtenden steuerlichen Anforderungen und Fallstricke eines Güterstandswechsels dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf praxisnahe Ausführungen und anschauliche Beispiele gelegt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, einen Güterstandswechsel fachkundig zu begleiten und Haftungsgefahren zu vermeiden. 
 
 
Themenschwerpunkte: 
  • Zivilrechtliche Grundsätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidung von unerwünschten Steuerfolgen  
  • Gestaltungsoption Güterstandswechsel nicht nur bei Zugewinngemeinschaft nutzbar, sondern auch bei bereits vereinbarter Gütertrennung  
  • Wenn es an liquiden Mitteln zur Begleichung der auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichsforderung fehlt: Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich oder Vorabschenkung mit Korrektur des SchenkSt-Bescheids nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG als Ausweg  
  • Highlight-Urteil: BFH v. 9.5.2025 (IX R 4/23) ermöglicht nachträgliche Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel    
  • Abgrenzung steuerbare Pauschalabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung (BFH v. 9.4.2025, II R 48/21 <> BFH v. 1.9.2021, II R 40/19) 
  • Güterstandswechsel zur Heilung einer Steuerhinterziehung bei nicht angezeigten Schenkungen zwischen Eheleuten und zur Aufhebung der entsprechenden Schenkungsteuerfestsetzung 
  • AfA-Step-Up durch Güterstandswechsel, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden  
  • Güterstandswechsel als Instrument zum Vermögensschutz (Asset Protection) und zur Verminderung von Pflichtteilsansprüchen „missliebiger“ Kinder 
 

Für wen ist dieser Kurs? 
Dieses Seminar ist speziell für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und alle Fachleute konzipiert, die ihre Mandanten bei der Vermögensnachfolge und der Optimierung von Schenkungen unterstützen. Es richtet sich an Sie, wenn Sie komplexe Sachverhalte wie den Güterstandswechsel verstehen und sicher in der Praxis anwenden möchten.  
 
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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Online
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11.12.2025
14:00-16:00 Uhr
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23.04.2026
14:00-16:00 Uhr
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07.09.2026
14:00-16:00 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
02.12.2026
14:00-16:00 Uhr