+++ Strategien & Lösungen für die frühzeitige & effiziente Gestaltung der Vermögensnachfolge +++
Dieses Seminar liefert Ihnen die steueroptimierten Strategien und praxiserprobten Lösungen, um die Vermögensnachfolge Ihrer Mandanten frühzeitig und effizient zu gestalten!
Die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist ein „Klassiker“ der Vermögensnachfolgegestaltung. Gestiegene Immobilienpreise, geänderte Bewertungsregeln für Grundstücke und volatile Depotwerte tragen dabei oftmals zu zeitnahen Übertragungsüberlegungen bei. Vor diesem Hintergrund geht der Referent, Prof. Dr. Gerd Brüggemann, dezidiert auf steuerliche und zivilrechtliche Fragen der vorweggenommenen Erbfolge ein.
Themenschwerpunkte
- Einzelfragen zur Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer und Anerkennung von Verkehrswertgutachten
- Kurzüberblick: Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragung (gemischte Schenkung) in der steuerlichen Gesamtschau
- Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt als Klassiker der vorweggenommenen Erbfolge
- Übertragung anderer Vermögenswerte (Rentenversicherungen, Depots, Kunstgegenstände) ohne oder mit Nießbrauchsvorbehalt in der steuerlichen Gesamtschau
- Leistungsauflagen wie Rentenvereinbarungen und Pflegeverpflichtungen in der steuerlichen Gesamtschau
- Übertragung des Familienheims unter Lebenden
- Zugewinnausgleich unter Lebenden
- Vor- und Nachteile von Familiengesellschaften im Überblick
- Zivilrechtliche Vorbehalte (Widerruf- und Rücktrittsrechte, Einbeziehung von Pflichtteilsansprüchen)
Empfohlen für:
Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihre Expertise im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge vertiefen und ihren Mandanten in diesem komplexen Feld kompetent zur Seite stehen möchten.
Ihr Nutzen:
In diesem Seminar erhalten Sie konkrete Praxisfälle und Gestaltungshinweise zur steueroptimalen Übertragung von Privatvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Sie lernen, die steuerlichen und zivilrechtlichen Fallstricke zu erkennen und Ihre Mandanten umfassend zu beraten, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Sollten sich Reformüberlegungen zur Erbschaftsteuer konkretisiert haben, werden diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen selbstverständlich einbezogen.







