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+++ Die notwendige Berücksichtigung gesellschaftsvertraglicher Regelungen bei der Testamentsgestaltung – Vermeidung teurer Stolperfallen & Fehler +++

 

Das Testament dient als wesentlicher Baustein der Nachfolgeplanung in der Regel der Absicherung der Familie und Angehörigen. Beim Unternehmer kommt jedoch zusätzlich noch eine besondere Verantwortung gegenüber seinem Unternehmen und den Mitarbeitenden hinzu.

Ohne Abstimmung der testamentarischen Wünsche mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen entstehen bei Eintritt des Erbfalls teils erhebliche Probleme. Ziel der Nachfolgeplanung ist es, diese Fallstricke zu identifizieren und durch ein gut durchdachtes Unternehmertestament zu vermeiden.

 

Themenschwerpunkte:

  • Die Gründe für eine frühzeitige Planung
  • Die notwendige Abstimmung des Ehe- und des Gesellschaftsvertrages
  • Möglichkeiten und Risiken für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften und Anteilseigner einer GmbH
  • Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen sowie deren Eindämmung zum Erhalt des Unternehmens
  • Testamentsvollstreckung an Unternehmensbeteiligungen
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Matthias Borgmeier (Dipl. Finanzwirt, Steuerberater, LL.M.)
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Ann-Kristin Gruner (LL.M., Rechtsanwältin)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen