+++ Wie durch eine Familienpoolgesellschaft die Kinder frühzeitig in die Verantwortung genommen, steuerliche Vorteile erzielt und Streitigkeiten vermieden werden können +++

Mit einer Familiengesellschaft lassen sich eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und vermögende Privatleute erreichen:
- das Familienvermögen kann dauerhaft zusammengehalten werden,
- die Kinder können frühzeitig in die Verantwortung genommen und an das Geschäftsleben herangeführt werden,
- durch die Beteiligung an den Erträgen können Grundfreibeträge und Progressionsvorteile ausgenutzt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung durch ein „Familiensplitting“ sinkt,
- das Studium / die Ausbildung kann aus eigenen (nicht oder allenfalls gering versteuerten) Einnahmen der Kinder bestritten werden – und nicht aus hoch versteuerten Einkünften der Eltern,
- zukünftige Wertsteigerungen des Familienvermögens werden bei den Kindern realisiert und unterliegen später nicht mehr der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Streitigkeiten im Erbfall oder bei lebzeitigen Schenkungen können durch die Bündelung des Vermögens vermieden werden, indem alle Kinder gleichberechtigt ein Teil von „allem“ erhalten.
Gründe genug, sich mit den Vorzügen einer Familiengesellschaft sowie den rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen im Rahmen dieses Seminars näher zu befassen.
Themenschwerpunkte:
- Bestimmung der relevanten Zielsetzungen aus Mandantensicht
- Steueroptimierte Übertragung von Vermögen auf den Familienpool
- Wahl der „richtigen“ Rechtsform und steueroptimierter Wechsel der Rechtsform
- Gestaltungsansatz: Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG zur Erhöhung des AfA-Volumens <> entprägte GmbH & Co. KG (BFH v. 22.2.2021, IX R 13/19 und BFH v. 3.6.2025, IX R 18/24)
- Gestaltungsansatz: GmbH als Familien-Holding und/oder (immobilien-) vermögensverwaltende GmbH (kumulierte Nutzung § 8b KStG, erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG i.V.m. den Teilfreistellungen des InvStG)
- Klassische Steuerklauseln in Übertragungs- und Gesellschaftsverträgen
- Gestaltungsmöglichkeiten zur gewünschten Gewinnverwendung und Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung und disquotale Gewinnausschüttungen) als Alternativen zum Nießbrauch
- Gestaltungsoption „disquotale Einlage“ – Vermeidung eines schenkungsteuerbaren Vorgangs zur steueroptimierten Nachfolge bei umfangreichem Vermögen
- Steueroptimierte Beteiligung von Kindern an der Gesellschaft
- Gestaltungen zur Verlagerung von Einkünften auf die Kinder
- Beachtung der zivilrechtlichen Vorgaben bei der Übertragung von Anteilen auf minderjährige Kinder als Voraussetzung zur steuerlichen Anerkennung
- Gestaltungsoption Zuwendungspflegschaft
Referent*in
Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
Marina Schmitz
schmitz@ifu-institut.de
0228 52000-33
Ansprechpartner*in
Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
Online
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04.05.2026
09:00-12:30 Uhr
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14.09.2026
09:00-12:30 Uhr
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13.11.2026
09:00-12:30 Uhr
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