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+++ Die Einbringung nach § 20 UmwStG als häufiges Umwandlungsmittel mit steuerlichen Risikofeldern +++

 

In der Praxis sind eine Vielzahl an Umwandlungen in eine GmbH im Wege der Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge als Einbringung nach § 20 UmwStG zu behandeln. Besonders im Mittelstand werden Umstrukturierungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in eine GmbH häufig nachgefragt. Hierbei gilt es, sämtliche steuerlichen Risiken mit der Gefahr ungewollter Steuerbelastungen zu identifizieren und hinreichend zu würdigen. Dieses Seminar zeigt Ihnen vor diesem Hintergrund die TOP 10 der Steuerfallen und entsprechende Lösungsansätze auf.

 

Themenschwerpunkte:

  • Zwingende Ausgabe neuer Anteile
  • Risiken im Zusammenhang mit funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen
  • Fehlerhafte Ausübung des Bewertungswahlrechts
  • Wertaufstockung bei negativem Betriebsvermögen
  • Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
  • Probleme mit einem vorhandenen IAB nach § 7g EStG
  • Konzernklausel bei der Grunderwerbsteuer?
  • Vorsicht Sperrfristverletzung
  • Mitverstrickung von Anteilen nach § 22 Abs. 7 UmwStG
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Marcel Jordan (Steuerberater)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen