Themenschwerpunkte:
Gut „versteckt“ im Jahressteuergesetz 2022 sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken angepasst bzw. neu gefasst worden. Dieser Abschnitt im Jahressteuergesetz ist derzeit enorm praxisrelevant, da die Auswirkungen unmittelbar und ohne Übergangsfrist auf Übertragungen von Grundbesitz seit 01.01.2023 anzuwenden sind und bei Ihnen zu vielen Nachfragen aus der Mandantschaft führen.
Zudem ist die Steuer-(Mehr-)Belastung, durch um bis zu 30 - 50 % gestiegene Grundbesitzwerte, bei Eintritt eines Erbfalls oder Ausführung einer Schenkung im Jahr 2023, unmittelbar spürbar.
Die umstrittene Reform ist am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Die Änderungen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22 und sind entsprechend für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
Die im BewG vorgenommenen Änderungen führen in vielen Fallkonstellationen zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte. In unserem Seminar stellt Ihnen unser Referent die neue Bewertungsmethodik ausführlich anhand von Fallbeispielen dar und erläutert Ihnen die aktuellen Handlungsoptionen für die Nachfolgeberatung Ihrer Mandanten.
- Darstellung der Bewertungssystematik von Grundvermögen für ErbSt, SchenkSt und GrESt
- Die massiven Änderungen im Sachwert- und im Ertragswertverfahren
- Änderungen bei der Bewertung von Erbbaurechten
- Welche Folgen ergeben sich aus der Anpassung des BewG an die ImmoWertV?
- Veranschaulichung anhand von Berechnungsbeispielen
- Nachfolgeplanung, Steuergestaltungen und Öffnungsklausel gewinnen an Bedeutung!
Gut „versteckt“ im Jahressteuergesetz 2022 sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken angepasst bzw. neu gefasst worden. Dieser Abschnitt im Jahressteuergesetz ist derzeit enorm praxisrelevant, da die Auswirkungen unmittelbar und ohne Übergangsfrist auf Übertragungen von Grundbesitz seit 01.01.2023 anzuwenden sind und bei Ihnen zu vielen Nachfragen aus der Mandantschaft führen.
Zudem ist die Steuer-(Mehr-)Belastung, durch um bis zu 30 - 50 % gestiegene Grundbesitzwerte, bei Eintritt eines Erbfalls oder Ausführung einer Schenkung im Jahr 2023, unmittelbar spürbar.
Die umstrittene Reform ist am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Die Änderungen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22 und sind entsprechend für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
Die im BewG vorgenommenen Änderungen führen in vielen Fallkonstellationen zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte. In unserem Seminar stellt Ihnen unser Referent die neue Bewertungsmethodik ausführlich anhand von Fallbeispielen dar und erläutert Ihnen die aktuellen Handlungsoptionen für die Nachfolgeberatung Ihrer Mandanten.
Termine
Online
17.05.2023
Referent*in

Fabian Erdmann (Diplom-Finanzwirt, Dozent a. d. Hochschule der Finanzen NRW)
Ansprechpartner*in

Aurelio Cortina
cortina@ifu-institut.de
0228-5200045
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen