Menü

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg ziehen mit pragmatischer und unbürokratischer Lösung bei Kassensystemen nach

Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben am 12.07. gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Regelungen, um die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen) und Hamburg geeinigt. 

Das Bundesfinanzministerium hat sich einer vernünftigen Lösung verschlossen und eine Fristverlängerung zur technischen Umrüstung von Registrierkassen abgelehnt.

Deshalb sind praktikable Lösungen auf Länderebene gefragt - Bayern, NRW, Hessen und Hamburg haben einen gemeinsamen pragmatischen und unbürokratischen Weg vereinbart“, so der bayerische Finanzminister Füracker. 

Die Ministerien aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der vier Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder 
- der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. 

Ein gesonderter Antrag ist hierfür ebenso wie bereits in Baden-Württemberg bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer mit vergleichbaren Regelungen nachziehen werden.