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Körperschaftsteuer für Personengesellschaften - Ende der Antragsfrist 30. November 2021

Durch das KöMoG können sich OHG, Kommanditgesellschaften, GmbH & Co. KG und Partnerschaften sowie bestimmte weitere Personengesellschaften ab 2022 steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen und so u.a. in den Genuss der Körperschaftsteuertarifes kommen. Ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt, ist stark einzelfallabhängig und erfordert eine detaillierte Analyse.     
   
Die Option ist erstmals für das Jahr 2022 möglich und muss bis zum 30.11.2021 elektronisch beantragt werden.
Dafür ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss erforderlich, im Regelfall mit mindestens 75 % der Stimmen.

Bei diesem Prozess wird steuerlich ein Formwechsel fingiert, wodurch u.a. gewerbesteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft untergehen aber auch eine Reihe weiterer steuerliche Folgen ausgelöst wird, die eine detaillierte Analyse vor Ausübung der Option erforderlich machen. Da die Antragsfrist für das Jahr 2022 am 30. November endet, sollte bei Interesse kurzfristig Kontakt zu Ihrem/Ihrer Steuerberater*in aufgenommen werden.