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Kostenlose Online-Weiterbildung steuerfrei

In Corona-Zeiten erleben Online-Seminare einen echten Boom. Für die Beurteilung von Online-Weiterbildungen als Arbeitslohn hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt mit Verfügung vom 25.2.2021, Az. S 2342 A - 89 - St 210 Stellung bezogen.

Vom Arbeitgeber finanzierte Onlinefortbildungen für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen stellt beim Arbeitnehmer grds. Arbeitslohn dar. Weiterbildungsleistungen sind aber nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie ganz allgemein der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Hierzu müssen durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können. Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten nach § 3 Nr. 19 EStG begünstigt sein.