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Neuregelung der Überbrückungshilfe II:
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Am 18. September 2020 hat das Bundesfinanzministerium Details zur bevorstehenden Verlängerung des Unterstützungsprogramms Überbrückungshilfe für notleidende Unternehmen bekannt gegeben.
Die wesentlichen Änderungen sind laut Bundesfinanzministerium:
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
- Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Unabhängig von der Unternehmensgröße können Unternehmen qualifizierte Fixkosten daher bis zu einem absoluten Höchstbetrag von 50.000 € pro Monat gefördert bekommen.
- Erhöhung der Fördersätze:
Abweichend von den bisherigen Programm Bedingungen werden in den Monaten September bis Dezember erstattet:
90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
- Die Personalkostenpauschale für die Berücksichtigung von nicht durch Kurzarbeitergeld erfassten eigenen Personalaufwendungen wird von von 10% der förderfähigen Kosten auf 20% erhöht.
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Quelle: Bundesfinanzministerium