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Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen gestartet
Bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfen, die von März bis Mai 2020 beantragt werden konnten, hatten die Bundesländer die bestimmungsgemäße Verwendung der gewährten Soforthilfe-Bundesmittel unterschiedlich beurteilt. Das Abrechnungsverfahren wurde daher im Sommer 2020 zunächst ausgesetzt.
Nunmehr haben Bund und Länder eine Einigung über bestimmungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Soforthilfen erzielt.
Die Abrechnungsverfahren werden daher wieder aufgenommen.
Hierbei halten die einzelnen Bundesländer auch weiterhin an unterschiedlichen Verfahren fest.
Die Bewilligungsverfahren zur Gewährung der Soforthilfen in den Bundesländern waren landesspezifisch und unterschiedlich hinsichtlich der Prüfintensität vor der Auszahlung ausgelegt. Zum Teil haben die Bewilligungsstellen der Länder auf eine Prüfung der Förderhöhe und des prognostizierten Liquiditätsengpasses zum Zeitpunkt der Antragstellung verzichtet und allen Antragsberechtigten die maximale Fördersumme unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung gewährt. Andere Länder haben bereits bei der Antragstellung intensiv geprüft und Auszahlungen in Zweifelsfällen zurückgestellt bis entsprechende Nachweise über den tatsächlichen Liquiditätsengpass vorgelegt wurden.
Daher können die jetzt anstehenden Überprüfungen der Länder zur bestimmungsgemäßen Verwendung der ausgezahlten Zuschüsse nur nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben erfolgen, da die Antragsunterlagen und Bewilligungsbescheide unterschiedliche Hin- weise, Erklärungen und Nebenbestimmungen enthielten.
Der Bund erkennt nach eigenen Aussagen einen Ermessensspielraum des jeweiligen Haushaltsrechts der Länder an, um eingetretene Veränderungen bei den nachträglichen Stichproben im Vergleich zur wirtschaftlichen Situation und Prognose zum Zeitpunkt der Antragstellung sachgerecht und angemessen berücksichtigen zu können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu den Länderwirtschaftsministerien in Kürze klarstellende Hinweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der gewährten Soforthilfe-Bundesmittel mitteilen.
In NRW wurde das Rückmeldeverfahren Anfang Dezember flächendeckend gestartet, um den Soforthilfe-Empfängern die Möglichkeit zu geben, zu viel erhaltene Soforthilfe mit steuerlicher Wirksamkeit bereits für das Jahr 2020 zurückzahlen zu können.
Detail-Informationen zu den Rückmeldeverfahren in den anderen Bundesländern erhalten Sie bei der jeweiligen Bewilligungsstelle der Soforthilfe.