Menü

STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Fristverlängerung der Schlussabrechnungen? | E-Mail des BMWK zum Fristablauf

🔺 Bedeutet diese E-Mail das Ende der Hoffnung auf eine weitere Verlängerung der Einreichungsfrist?

🔺 Am 21.2. versendete das Service Desk der Überbrückungshilfen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bewilligungsstellen der Länder eine „Letzte Erinnerung – Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 31. März 2024 (bspw. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen)“.

🔺Darin heißt es: Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine weitere Fristverlängerung geben wird. Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 31. März 2024 im digitalen Antragsportal eingehen, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Beträge in voller Höhe zurückgefordert.

🔺 Die zuständige Bewilligungsstelle wird umgehend Rückforderungsmaßnahmen gegenüber Ihren Mandanten einleiten und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückfordern. Bei einer solchen Rückforderung wegen nicht eingereichter Schlussabrechnung werden zusätzlich Erstattungszinsen für den zurückzuzahlenden Betrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben.

🔺Bitte beachten Sie, dass die fristgemäße Einreichung einer Schlussabrechnung auch dann verpflichtend ist, wenn ein vorläufiger (teil-)bewilligender Bescheid mit einem Rechtsbehelf (Widerspruch oder Klage) angefochten wurde.

🔺Sollte ein Antrag noch in Bearbeitung der Bewilligungsstelle sein, so ist die Schlussabrechnung dennoch für alle bereits beschiedenen Anträge des Paketes einzureichen. Falls der vorläufige Bescheid (zwischenzeitlich) aufgehoben oder die Förderung vollständig zurückgezahlt wurde, ist keine Schlussabrechnung einzureichen.

🔺 Zum Video von Prof. Dr. Schwab:    • Corona-Schlussabrechnungen: Hartmut S...  

🔺 Zum Musterschreiben: https://view.officeapps.live.com/op/v...


 
Um Inhalte von Youtube anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.Mit dem Laden des Videos willigen Sie einer Verarbeitung Ihrer Daten durch Youtube und zur Übermittlung Ihrer in Drittstaaten ein. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung und – übermittlung jederzeit widerrufen. Weitere Details, auch zum Risiko der Datenübermittlung in Drittstaaten, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

 
Verpassen Sie auch nicht unsere interessanten Lehrgänge, Seminare, Tagungen, Arbeitskreise, Lernprogramme und Videos in unserem neuen IFU-Programmheft für das 1. Halbjahr 2023!

Wenn Ihnen dieses News-Format gefällt, informiert Sie unser Experte Lukas Hendricks in unseren monatlichen Steuer-News für Steuerberater*innen im Abo über alle wichtigen Neuerungen. Bleiben Sie auch in anderen Bereichen wie Umstrukturierung oder Gemeinnützigkeit immer up-to-date mit unseren Video Abos!

Besuchen Sie uns gerne auch auf YouTube, Facebook, Instagram, LinkedIn und Xing.