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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Jetzt richtig bei der Geldwäscheverdachtsanzeigestelle der FIU registrieren

🔺 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.

🔺Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben. Diese ist grundsätzlich elektronisch über das Meldeportal der FIU (goAML Web, https://goaml.fiu.bund.de) zu übermitteln.

🔺Verpflichtete (Steuerberater und Steuerbevollmächtigte) müssen sich gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG bei goAML registrieren.

🔺Die Registrierung ist unabhängig von einer konkreten Verdachtsmeldung verpflichtend und muss mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum 01. Januar 2024 erfolgen.

🔺Lukas Hendricks nimmt Sie mit durch den Registrierungsprozess und zeigt ihnen welche Angaben und Unterlagen Sie für eine Registrierung benötigen

🔺Zur Registrierung: https://goaml.fiu.bund.de/Home

🔺 Informationen des Zolls: https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-...

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