Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe im Paket 1 ist seit Mai 2022 möglich. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV im Paket 2 ist nun ebenfalls freigeschaltet, sofern die Antragstellenden kein Paket 1 einreichen müssen oder die Prüfung der Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.
Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe I
- Novemberhilfe
- Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III
Für Paket 2 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe III Plus
- Überbrückungshilfe IV
Die Möglichkeit, das Paket 2 zu bearbeiten und einzureichen, auch wenn Paket 1 noch nicht abschließend von der Bewilligungsstelle geprüft wurde, wird erst im Laufe der ersten Quartals 2023 bereitgestellt.
Die Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks in diesem Video:
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