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STEUER-News mit Lukas Hendricks: Schlussabrechnung Paket II freigeschaltet - warum man trotzdem noch warten muss

Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe im Paket 1 ist seit Mai 2022 möglich. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV im Paket 2 ist nun ebenfalls freigeschaltet, sofern die Antragstellenden kein Paket 1 einreichen müssen oder die Prüfung der Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.

Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
  • Überbrückungshilfe I
  • Novemberhilfe
  • Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe II
  • Überbrückungshilfe III

Für Paket 2 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
  • Überbrückungshilfe III Plus
  • Überbrückungshilfe IV

Die Möglichkeit, das Paket 2 zu bearbeiten und einzureichen, auch wenn Paket 1 noch nicht abschließend von der Bewilligungsstelle geprüft wurde, wird erst im Laufe der ersten Quartals 2023 bereitgestellt.

Die Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks in diesem Video:

   
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