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Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur auf schriftlichen Antrag
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 11.9. mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen.
Das BZSt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Der Antrag muss nachfolgende Informationen
enthalten:
- Name/Anschrift des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen
geführt wird.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.