Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung durch Ausbau des automatischen Informationsaustauschs
Der Ausbau des automatischen Informationsaustauschs schafft neue Transparenz bei grenzüberschreitenden Einkünften, insbesondere aus digitalen Plattformen. Für Steuerberater ergeben sich daraus Beratungsanlässe bei Mandanten mit Plattform-Einkünften oder grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Nationale Finanzverwaltungen kämpfen seit Jahren mit grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Vermögenswerte und Einkünfte werden zunehmend international verteilt, um Steuerpflichten zu minimieren oder ganz zu umgehen. Die Globalisierung der Wirtschaft und insbesondere die Digitalisierung haben neue Möglichkeiten eröffnet, Einkünfte zu verstecken oder zu verschleiern.
Digitale Plattformen haben für Finanzverwaltungen neue Herausforderungen geschaffen, weil Einkünfte aus Plattformaktivitäten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bislang nicht immer transparent nachvollziehbar waren. Die Bekämpfung dieser Steuerhinterziehung ist daher von zentraler Bedeutung für die Sicherung der Steuerbasis und die Wahrung der Steuergerechtigkeit.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen Staaten ist ein zentrales Instrument, um diese Herausforderungen zu adressieren. Er ermöglicht es den Finanzbehörden, grenzüberschreitende Einkünfte systematisch zu erfassen und auszuwerten. Der Ausbau des AIA ist daher ein wichtiger Schritt, um Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und die internationale Zusammenarbeit zu stärken.
Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Einkünfte aus digitalen Plattformen
Ein wesentlicher Fortschritt in der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung ist die Ausweitung des AIA auf Daten zu Einkünften aus digitalen Plattformen, die häufig grenzüberschreitend tätig sind, und Einkünfte generieren, die bisher nur schwer nachvollziehbar waren.
Seit dem 1. Januar 2023 sind bestimmte Betreiber digitaler Plattformen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet, Informationen über meldepflichtige Anbieter und deren Plattform-Einkünfte an das BZSt zu übermitteln. Diese Daten werden dann automatisch international ausgetauscht.
Die internationale Grundlage bilden die „OECD Model Reporting Rules for Digital Platforms“ (MRDP) sowie das „Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Information on Income Derived Through Digital Platforms“ (DPI MCAA). Innerhalb der EU wurden entsprechende Vorgaben durch DAC7 und in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt.
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören insbesondere Identifikationsdaten des Anbieters sowie Angaben zu Vergütungen, Gebühren und der Anzahl relevanter Tätigkeiten. Dies erleichtert die Identifikation von Steuerpflichtigen mit nicht oder unvollständig erklärten Einkünften erheblich.
Erweiterung der mehrseitigen Vereinbarung auf Drittstaaten außerhalb der EU
Bislang erfolgt der Austausch solcher Plattforminformationen insbesondere innerhalb der EU. Die Mehrseitige Vereinbarung soll den Austausch nun auch mit Drittstaaten ermöglichen – zu den Unterzeichnerstaaten gehören neben Deutschland unter anderem Argentinien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Neuseeland, das Vereinigte Königreich sowie zahlreiche europäische Staaten.
Durch die Einbindung dieser Drittstaaten in den automatischen Informationsaustausch soll die Transparenz weiter erhöht und die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich eingeschränkt werden. Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten künftig mit einer breiteren Datenbasis rechnen müssen.
Praxisrelevanz für Steuerberater: Beratung von Mandanten mit grenzüberschreitenden Einkünften, insbesondere im digitalen Bereich
Steuerberater sollten insbesondere ihre Mandanten, die Einkünfte aus digitalen Plattformen oder anderen grenzüberschreitenden Quellen erzielen, umfassend über die neuen Meldepflichten und den erweiterten Informationsaustausch informieren.
Wichtig ist es, Mandanten frühzeitig auf die Auswirkungen des erweiterten AIA hinzuweisen und sie bei der ordnungsgemäßen Deklaration ihrer Einkünfte zu unterstützen. Machen Sie darauf aufmerksam, dass je nach Einzelfall steuerliche Nachforderungen und steuerstrafrechtliche Risiken entstehen, wenn steuerpflichtige Einkünfte nicht oder unvollständig erklärt werden.
Zudem gilt es, die steuerlichen Implikationen transparent zu machen und gegebenenfalls steuerliche Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufzuzeigen. Eine enge Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern und die Nutzung digitaler Tools zur lückenlosen Dokumentation und Nachverfolgung der grenzüberschreitenden Einkünfte sind empfehlenswert.
Fazit
Die Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung wird durch den Ausbau des automatischen Informationsaustauschs entscheidend vorangetrieben. Für Steuerberater und Kanzleien bedeutet dies neue Herausforderungen, aber auch Chancen zur umfassenden Beratung und Compliance-Sicherung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf unserer Fachtagung Internationales Steuerrecht vertieft mit den aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen und Ihre Beratungskompetenz zu stärken.